8
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht enthalten eine großeVielfalt anSteuerungsinstrumenten und Handlungsformen. Im Bauplanungsrecht sind die Bauleitpläne Flächennutzungsplan und Bebauungsplan nach der Gesetzessystematik die wichtigsten Steuerungsinstrumente. Daneben gibt es aber viele weitere baurechtliche Steuerungsinstrumente. Viele Instrumente dienen der Planverwirklichung, sind mithin „planakzessorisch“. Andere sind etwa als planersetzende Instrumente (etwa die Innenbereichssatzungen gem. § 34 IV BauGB) nicht bebauungsplanakzessorische Instrumente.
9
DieHandlungsformen der Bauverwaltung (im weiteren Sinn) sind äußerst vielgestaltig. Es findet sich die ganze Vielfalt öffentlich-rechtlicher Handlungsformen von Verordnungen un