: Sven Engesser
: Kisha-Club-System und Informationsfreiheit Vergleich der Arbeitsbedingungen von Auslandskorrespondenten in Japan und Deutschland
: DUV Deutscher Universitäts-Verlag
: 9783835091535
: 1
: CHF 36.70
:
: Kommunikationswissenschaft
: German
: 173
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Lässt sich der vermutete negative Einfluss des Kisha-Club-Systems auf die Pressefreiheit in Japan empirisch nachweisen? In einer streng vergleichenden Untersuchung stellt Sven Engesser die Arbeitsbedingungen von Auslandskorrespondenten in Japan und Deutschland einander gegenüber, um den 'Kisha-Club-Faktor' zu bestimmen.

Sven Engesser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung und Lehrbeauftragter am Japan-Zentrum der Universität München. Seine Schwerpunkte sind international vergleichende Kommunikationsforschung, das japanische Mediensystem und partizipativer Journalismus.
Einleitung: Informationsfreiheit in den führenden Industriestaaten (S. 1)

"The most effective censorship of all is not the deleting of words, sentences and paragraphs but the denial of access." (Hedrick Smith, Büroleiter der New York Times in Moskau 19921)

Das Recht auf Pressefreiheit ist ein Menschenrecht. Es ist nicht nur in den Verfassungen einzelner Staaten festgelegt, z. B. in Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), denen mit derzeit 192 fast alle Länder der Erde angehören.

Dort wird neben dem Recht der Meinungsfreiheit auch die zweite Säule der Pressefreiheit, das Recht auf Informationsfreiheit, definiert. Während das Grundgesetz unter Informationsfreiheit immerhin das Recht versteht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", verzichten die UN sogar auf diese Einschränkung. Auch betonen sie durch die Formulierung „ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen" die transnationale Komponente der Informationsfreiheit.

In anderen Ländern fällt die Garantie der Informationsfreiheit etwas schwächer aus. Beispielsweise ist sie in Japan nicht ausdrücklich als Teil der Pressefreiheit in Artikel 21 der Verfassung, sondern durch die ergänzende Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geregelt.

Mit der Unterzeichnung der Menschenrechtserklärung 1948 verpflichteten sich die Vereinten Nationen laut Präambel, die „allgemeine Achtung und Verwirklichung" der Pressefreiheit durchzusetzen. Die UN-Sonderorganisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) richtete 1990 eigens einen Kommunikations- und Informationssektor ein, um den „free flow of ideas" und „universal access to information" zu fördern.

Dennoch finden sich auch fast 60 Jahre nach Unterzeichnung der Menschenrechtserklärung weltweit noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Pressefreiheit, wie vor allem Menschenrechtsorganisationen, z. B. Reporter ohne Grenzen (ROG) und Freedom House, bemängeln. Nach ihren Angaben stammen die „schärfsten Widersacher der Pressefreiheit" zwar aus totalitären Entwicklungsländern wie Nordkorea, Erit- rea und Turkmenistan.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch Reporter in den sieben führenden Industrienationen der Erde (G7) mit Problemen auf dem Gebiet der Presse- und Informationsfreiheit zu kämpfen haben. Diese sind zwar in der Regel nicht besonders schwerwiegend, aber dadurch bemerkenswert, dass sie offensichtlich weiterhin fortbestehen, obwohl der hohe Demokratisierungsgrad und die große Wirtschaftskraft der G7-Staaten ihre zügige Behebung erwarten lassen.

Mit diesem bisher wenig beachteten Problemfeld beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Zum Zeitpunkt der Untersuchung reichte das Spektrum der Pressefreiheit in den G7-Staaten von Deutschland bis Japan.

Deutschland galt auf diesem Gebiet als Spitzenreiter unter den wichtigsten Industrienationen. Reporter ohne Grenzen führten das Land auf Platz 11 ihrer Rangliste von 2004 und bescheinigten ihm eine „gute Situation". Japan rangierte in der gleichen Aufstellung an 42. Position und erhielt das Urteil „befriedigend".

Damit bildete es das Schlusslicht der G7-Gruppe. Auch war Japan das einzige führende Industrieland, in dem die Nichtregierungsorganisation Freedom House bei der Überprüfung der Pressefreiheit 2004 „deficiencies in a few aspects of civil liberties" feststellte.

Worin bestehen die Defizite bei der Pressefreiheit in G7-Staaten und wo liegen die Unterschiede zwischen einzelnen Ländern (Forschungsfrage F1)?
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abbildungsverzeichnis10
Einleitung: Informationsfreiheit in den führenden Industriestaaten11
Teil I Theoretische Grundlagen21
1 International vergleichende Kommunikationsforschung23
2 Korrespondentenforschung34
3 Sozialwissenschaftliche Japanforschung38
Teil II Strukturvergleich Japan-Deutschland50
4 Institutionelle Rahmenbedingungen für Auslandskorrespondenten in Tokio und Berlin51
Teil III Journalistenbefragung72
5 Methodik der Journalistenbefragung73
6 Bericht der Ergebnisse84
Teil IV Diskussion der Ergebnisse111
7 Der Einfluss des Kisha-Club-Systems auf die Informationsfreiheit113
8 Die Rolle organisatorischer und individueller Faktoren118
9 Die zeitliche Entwicklung der journalistischen Institutionen122
10 Distanz oder Zugang – Dilemma der Auslandskorrespondenten126
Fazit129
Literaturverzeichnis135
Anhang146
A Zeitlicher Ablauf der Kisha-Club-Debatte147
B Fragebogen der Journalistenbefragung151
D Experteninterview mit Reuters Japan157
E Ausschnitte aus der Journalistenbefragung162
F Liste der Experteninterviews181