: Axel Wehling, Peter Präve
: Versicherungsvertragsrecht 2008
: Verlag Versicherungswirtschaft
: 9783862980741
: 1
: CHF 16.10
:
: Recht
: German
: 374
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Das Versicherungsvertragsgesetz 2008 löst das bisherige Gesetz gleichen Namens nach fast hundertjährigem Bestehen ab. Es novelliert das Vertragsrecht umfassend. So werden die Informations- und Beratungspflichten erweitert und ein neues einheitliches Lösungsrecht für den Versicherungsnehmer geschaffen. Abgeschafft werden das Policenmodell, das Alles-oder-nichts-Prinzip sowie der Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie. In der Lebensversicherung gelten fortan neue Regelungen zu den Rückkaufswerten und zur Überschussbeteili-gung. Die vorläufige Deckung wird ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherun erstmals gesetzlich fixiert. In der Schadenversicherung wird ein Kündigungsrecht nach drei Jahren festgeschrieben. Die vorliegende Broschüre enthält alle maßgeblichen Gesetzesmaterialien zum neuen Versi-cherungsvertragsrecht: - Text des VVG 2008 (mit Synopse zum bisherigen VVG) - Gesetzesbegründung (einschließlich der ersten Änderungen des VVG 2008) - Text der Übergangsvorschriften des EG VVG nebst Begründung - Informationspflichtenverordnu g nebst Begründung Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand und steht vor allem die Lebensversicherung. Insbesondere bei der Überschussbeteiligung wird zu einem guten Teil (speziell in Bezug auf die zusätzliche Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven) Neuland betreten. Daher werden auch Hinweise zur Ausgestaltung der Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben. Außerdem enthält die Broschüre noch eine Übersicht über die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
IX Die Ermittlung der Bewertungsreserven von Kapitalanlagen im Kontext des neuen§ 153 VVG (S. 340-341)

Die Ermittlung der Bewertungsreserven von Kapitalanlagen im Kontext des neuen§ 153 VVG Mit Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Versicherungsnehmer seit dem 1. Januar 2008 an den saldierten Bewertungsreserven von Kapitalanlagen zu beteiligen. Hierfür ist im ersten Schritt die Höhe der Bewertungsreserven nach Abzug der stillen Lasten zu bestimmen.

Anschließend sind anhand eines verursachungsorientierten Verfahrens dem einzelnen Vertrag entsprechend die Bewertungsreserven zuzuordnen (vgl. Vorschlag für ein verursachungsorientiertes Verfahren zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven, unter Kapitel XIV). Die nachfolgenden Ausführungen fokussieren sich auf die Ermittlung der Bewertungsreserven und insbesondere auf die Zeitwertermittlung von Kapitalanlagen. Dabei können nachfolgende Ausführungen lediglich Hinweise darstellen. Die Anwendung bestimmter Verfahren verantwortet jedes Versicherungsunternehmen selbst.

Hinsichtlich der Ermittlung von Zeitwerten kann die Branche auf grundlegende Erfahrungen zurückgreifen, da die Summe der Zeitwerte von zu Anschaffungskosten ausgewiesenen Kapitalanlagen seit 1997 im Anhang zu veröffentlichen ist und die Zeitwerte aller Kapitalanlagen seit dem Jahr 2003 Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Meldewesens sind. Zudem haben Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufstellen, zusätzlich Erfahrungen hinsichtlich der Zeitwertermittlung.

Ziel des vorliegenden Papiers ist es, Hinweise für eine jährliche Ermittlung von Zeitwerten im Rahmen der Bestimmung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven gemäߧ 153 VVG zu geben. Wie bereits in der Vergangenheit können auch künftig verschiedene Bewertungsverfahren Anwendung finden. Dabei sind die mit dem Verkauf von Kapitalanlagen verbundenen Transaktionskosten wie z. B. Entschädigungsaufwendungen auf Grund vorzeitiger Kündigung sowie auch eine geringe Fungibilität bei einzelnen Anlagen in Ansatz zu bringen.

Da gemäß des reformierten VVG ausscheidende Versicherungsnehmer zeitnah an den Reserven zu beteiligen sind, sollten für diese Bewertungsverfahren unterjährig jedoch auf Grund kürzer werdender Bewertungsintervalle vereinfachte Lösungen Anwendung finden können. Dabei ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Bewertung Vereinfachungen nur auf Grundlage einer sachlichen Rechtfertigung vorgenommen werden.

I Allgemeine Hinweise


I.1 Bewertungsreserven und Beteiligung der Versicherungsnehmer

Künftig sind die Versicherungsnehmer neben dem handelsrechtlichen Rohüberschuss auch an den saldierten Bewertungsreserven der Kapitalanlagen zu beteiligen. Daher haben Versicherungsunternehmen künftig die Höhe der Bewertungsreserven zu ermitteln und im Anhang anzugeben. Dieser formale Schritt schließt auch die verursachungsorientierte Zuordnung von Bewertungsreserven zum Zweck der Information der Versicherungsnehmer mit ein. Erst bei Vertragsbeendigung erfolgt die Zuteilung und Auszahlung des für diesen Zeitpunkt zu ermittelnden Anteils an den Bewertungsreserven.
Inhaltsverzeichnis8
I Gegenüberstellung bisheriges VVG – geltendes VVG10
II Gesetzesbegründung (BReg), Auszug aus BT-Drs. 16 / 394588
III Gesetzesbegründung (BT-Rechtsausschuss) Auszug aus BT-Drs. 16 / 5862180
IV Gesetzesbegründung (BT-Rechtsausschuss) Auszug aus BT-Drs. 16 / 6627284
V Übergangsvorschriften Artt. 1 bis 6 EGVVG290
VI Gesetzesbegründung Artt. 1 bis 6 EGVVG, Auszüge aus BT-Drs. 16 / 3945 BT-Drs. 16 / 5862296
VII Informationspflichtenverordnung304
VIII Begründung der Informationspflichtenverordnung316
IX Die Ermittlung der Bewertungsreserven von Kapitalanlagen im Kontext des neuen § 153 VVG338
X Vorschlag für ein verursachungsorientiertes Verfahren zur Beteiligung der Versiche-rungsnehmer an Bewertungsreserven352
XI Übersicht über die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV376