Die Kosten einerWohnungsvermittlung
Häufig werden es Mietinteressenten bei der Wohnungssuche mit einem Makler zu tun haben – entweder weil der Vermieter ihn eingeschaltet hat oder sie diesen selbst beauftragt haben. Nicht alle Unternehmen, die vorgeben, Wohnungen zu vermitteln, arbeiten seriös. Wie überall sind auch bei den Wohnungsvermittlern Geschäftemacher am Werk, die keine akzeptable Gegenleistung erbringen. »Makler« ist zudem keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Prinzip kann sich jeder, der ein entsprechendes Türschild an seinem Büro anschraubt, so nennen.
Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn der Vermittler vorab Geld verlangt. Und ganz wichtig: Seit2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das sogenannte Bestellerprinzip, also wer bestellt, zahlt auch.
Wann Sie eine Maklerprovision zahlen müssen
Wenn bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet ist, findet zu Ihrem Schutz dasWohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) Anwendung. Dem Wohnungsvermittler steht nur dann Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr von Ihnen als Wohnungssuchendem zu, wenn (§ 2 Abs. 1 WoVermRG)
Sie den Makler beauftragt haben,
der Makler ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wird,
zwischen Ihnen und dem Makler in Textform einMaklervertrag zustande gekommen ist und
derMakler eine Wohnung beschafft, über die anschließend einMietvertrag zustande kommt.
Für Maklerverträge zurWohnungsvermittlung gilt seit dem1. Juni2015 das sogenannteBestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, muss zahlen. Wird der Makler für Sie als Wohnungssuchenden tätig, so muss zunächst ein Vertrag inTextform geschlossen werden (zum Beispiel schriftlich oder per E-Mail). Daraufhin muss der Makler ausschließlich auf der Grundlage dieses Suchauftrags nach einer passenden Mietwohnung Ausschau halten.
Der Makler muss also nach Abschluss des Maklervertrags ein Vermietungsangebot einholen. Er muss entweder eine Wohnung nachweisen (in der Regel durch die Angabe des Namens und der Anschrift des Verm