: Matthias Ambros
: Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns
: wbg Academic in der Verlag Herder GmbH
: 9783534403585
: 1
: CHF 25.50
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: Sonstiges
: German
: 204
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Wie kann die Machtausübung kirchlicher Amtsträger kontrolliert werden? Ein Vorschlag des Synodalen Weges ist die Ermöglichung einer innerkirchlichen gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen auf Ebene der Bischofskonferenz. Matthias Ambros untersucht, ob und wie dieser Vorschlag umgesetzt werden kann. Denn vielen Gläubigen ist nicht bewusst, dass das kirchliche Recht schon jetzt gerichtliche wie außergerichtliche Rechtsbehelfe vorsieht. Sie werden hier vorgestellt, um diesem Defizit entgegenzuwirken, denn auch unabhängig von der Errichtung lokaler Verwaltungsgerichte bleiben sie ein Instrumentarium, mit dem Gläubige ihre rechtlichen Interessen einfordern. Zudem wird die Etablierung einer lokalen Verwaltungsgerichtsbarkeit umso wirksamer sein können, wenn sie vermeidet, allein das staatliche Recht auf die Kirche zu übertragen, sondern Maß nimmt am geltenden kanonischen Prozessrecht sowie der Gerichtspraxis und der ständigen Rechtsprechung der Apostolischen Signatur.

Dr. Matthias Ambros ist Priester des Bistums Passau und Mitarbeiter der Kongregation für das Katholische Bildungswesen im Vatikan. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. kirchliche Rechtskultur, Verwaltungsverfahrensrecht und -gerichtsbarkeit.

Hinführung zur Thematik


„Wir wissen um die Fälle klerikalen Machtmissbrauchs.
Er verrät das Vertrauen von Menschen
auf der Suche nach Halt und religiöser Orientierung.
Was getan werden muss,
um den nötigen Machtabbau zu erreichen
und eine gerechtere und rechtlich verbindliche Ordnung aufzubauen,
wird der synodale Weg klären.
Der Aufbau von Verwaltungsgerichten gehört dazu,“4

lautete das abschließende Pressestatement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,5 Kardinal Reinhard Marx, nach der Frühjahrsvollversammlung der DBK am 14. März 2019. In der Sitzung wurde demnach der Beschluss gefasst, „eine Ordnung für Verwaltungsgerichte im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erarbeiten.“6

In der Tat ist Macht, selbst wenn sie innerkirchlich als „heilige Vollmacht“(potestas sacra) und damit theologisch legitimiert wird, anfällig für Grenzüberschreitungen. Kontrollmechanismen, Aufsichtsorgane und Gerichte, wie sie in staatlichen Rechtssystemen heute Standard sind, könnten auch innerkirchliche Lösungsstrategien sein, vor allem auch deshalb, weil es diesbezüglich Anknüpfungspunkte in der kirchlichen Lehr- und Rechtstradition gibt.7 Obwohl im Rahmen der Reform des kirchlichen Gesetzbuches, die nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils in Gang kam, wertvolle Impulse in diese Richtung gesetzt wurden, ist die Beteiligung von Organen der Mitverantwortung, Sachverständigen und den von einer Verwaltungsentscheidung betroffenen Gläubigen bisweilen immer noch keine Selbstverständlichkeit. Neuerdings wird die Forderung zur Errichtung lokaler Verwaltungsgerichte im Kontext der Missbrauchsprävention sowie -aufklärung genannt, wobei in diesem Zusammenhang die Errichtung von Strafgerichtshöfen und die Aus- und Fortbildung von Strafrechtsexperten die adäquatere Antwort sein dürfte. Auch dieser Frage soll in einem Exkurs im Rahmen dieser Studie nachgegangen werden. Welche konkreten Fälle aus dem kirchlichen Alltag aber muss man vor Augen haben, wenn man die Errichtung kirchlicher Verwaltungsgerichte auf Ebene der Bischofskonferenz disku