Kapitel 1
Ort: Gschwendtner-Hof, Tannbach-Öd
Zeit: Dienstag, 11. November, 07:30 Uhr
Der Nebel hing wie nasse, graue Watte im Tal von Tannbach-Öd, schwer und unbeweglich, als hätte jemand die Zeit angehalten und vergessen, sie wieder zu starten. Er kroch die Hänge hinauf, umschlang die knorrigen, aber akkurat geschnittenen Apfelbäume auf den Streuobstwiesen wie kalte Finger und verschluckte die dunklen Wipfel der Tannen, die wie stumme Wächter den Talkessel säumten. Es herrschte eine Stille, die so tief und allumfassend war, dass man das eigene Blut in den Ohren rauschen hören konnte – oder das sanfte, rhythmische Swish-Swish eines sündhaft teuren Mikrofasertuches auf frisch poliertem Lack.
Hauptkommissar Korbinian „Korbi“ Gschwendtner stand unter dem ausladenden Vordach der Scheune, deren Gebälk so massiv und gut erhalten war, dass es vermutlich noch drei Generationen überdauern würde. Korbi war fünfundvierzig Jahre alt, ein Meter fünfundneunzig groß und eine Erscheinung, nach der sich in München auf der Leopoldstraße die Frauen umgedreht hatten – und es wohl immer noch tun würden, wenn er sich dort blicken ließe. Er trug keine Gummistiefel, wie es hier oben üblich war, sondern halbhohe, rahmengenähte Lederboots, die keinen Fleck aufwiesen. Dazu eine perfekt sitzende dunkle Jeans und einen grauen Wollpullover mit V-Ausschnitt, der den kräftigen Hals betonte. Sein dunkelblondes Haar war akkurat kurz geschnitten, die Schläfen frisch rasiert – Korbi legte Wert auf Äußerlichkeiten, vielleicht als unbewusster Protest gegen die ländliche Hemdsärmeligkeit, die ihn umgab.
Er trat zwei Schritte zurück, neigte den Kopf leicht zur Seite und betrachtete sein Werk mit der kritischen Miene eines Kunstexperten im Louvre: Ein BMW X5, schwarz wie die Nacht, sauberer als ein Operationssaal in einer Privatklinik.
Es war nicht irgendein Auto. Es war sein Dienstwagen. Ein „Sonderleasing für den alpinen Bereich mit erhöhter Geländegängigkeit“, das Korbi mit einer bürokratischen Hartnäckigkeit und seitenlangen Begründungen über „unzumutbare Zufahrtswe