: Peter V. Kunz
: Tierrecht Der Ratgeber für Tiere im Schweizer Recht
: Beobachter-Edition
: 9783038755289
: 1
: CHF 30.80
:
: Sonstiges Recht
: German
: 280
: kein Kopierschutz
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Geschätzt mehr als 1,8 Millionen Katzen, über eine halbe Million Hunde und etwa 850 000 Fische lebten 2022 als Haustiere in der Schweiz. Knapp 50 % der Menschen in der Schweiz haben ein Haustier. Aber wie sieht es rechtlich aus für unsere tierischen Mitbewohner? Wer erhält die Katze bei einer Scheidung? Was sagt das Gesetz, wenn ein Jogger von einem Hund gebissen wird? Im grossen, neuen Standardwerk «Tierrecht» erklärt der Jurist Peter V. Kunz umfassend das Recht der Tiere in der Schweiz.

Prof. Dr. Peter V. Kunz ist seit 2005 ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bern. Er ist der geschäftsführende Direktor am Institut für internationales und nationales Wirtschaftsrecht (IWR). Er ist als Bankenexperte oft in den Medien präsent. Peter V. Kunz hat sich in den letzten Jahren zusätzlich auf das Tierrecht spezialisiert.

Was sind eigentlich Tiere?

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit den Tieren nur am Rand, wenn überhaupt. Dagegen spielen sie die Hauptrolle in der Zoologie, einem Teilbereich der Biologie. Die zoologischen Kategorien stellen meist die Grundlage für das Tierrecht dar.

Es mag Sie überraschen: In biologischer bzw. zoologischer Hinsicht ist der Mensch ein Tier. Er gehört zur Familie der Menschenaffen (Great Apes). Menschen und Tiere sind Lebewesen, die sich unter anderem durch Stoffwechsel, Wachstum und Fortpflanzung auszeichnen. Nichtsdestotrotz behandelt das Recht Menschen und Tiere ganz unterschiedlich – allein schon aus historischen, kulturellen und religiösen Gründen.

Wirbeltiere und wirbellose Tiere

In zoologischer Hinsicht werden sämtliche Tiere in zwei Oberkategorien eingeteilt: die Wirbeltiere einerseits sowie die wirbellosen Tiere andererseits. Diese Zweiteilung erweist sich als juristisch sehr wichtig, gelangt doch das schweizerische Tierschutzrecht im Prinzip nur bei Wirbeltieren zur Anwendung. Es bestehen sechs Kategorien von Wirbeltieren:

  • Säugetiere
  • Vögel
  • Reptilien
  • Amphibien
  • Fische
  • Rundmäuler (zum Beispiel Schleimaale und Neunaugen)

Wenn Sie an «typische» Tiere denken, dürften Sie sich Wirbeltiere vorstellen, vor allem Säugetiere. In der Tierwelt herrschen zahlenmässig jedoch die wirbellosen Tiere vor. Tiere ohne Wirbelsäule machen ca. 95 Prozent des Tierbestands auf unserem Planeten aus. Zu den wirbellosen Tieren gehören etwa die Spinnentiere, Weichtiere (zum Beispiel Schnecken), Ringelwürmer (wie Egel), Nesseltiere (wie Quallen) sowie Insekten.

Abgrenzung zu den Nicht-Tieren

Spätestens seit dem Jahr 2020 und der globalen Ausbreitung des Coronavirus haben wir uns alle mit dem Thema Viren auseinandergesetzt. Vielleicht haben Sie sich gefragt: Sind Viren eigentlich Tiere? Dieselbe Frage kann gestellt werden für Bakterien. Wir Menschen können an Bakterien und Viren erkranken. Ansonsten existieren indes kaum Gemeinsam­keiten:

  • Bakterien sind Lebewesen, aber keine Tiere. Sie bilden die einfachste Lebensform überhaupt und als Einzeller eine eigenständige biologische Domän