HELENE LANGE, FRAUENRECHTLERIN
* 9. April 1848, Oldenburg
† 13. Mai 1930, Berlin
»Die selbständige Staatsbürgerin [ist] die Vertreterin des Mütterlichen in der Gesetzgebung«
Die Frauenrechtlerin und Lehrerin Helene Lange hielt den im Folgenden auszugsweise abgedruckten Vortrag zum Thema »Das Staatsbürgertum der Frau« im März 1914 auf dem Parteitag der »Fortschrittlichen Volkspartei« in Hamburg. Bekannt war – und ist – Helene Lange eigentlich als Verfechterin der Frauen- und Mädchenbildung, doch lag ihr auch das Frauenwahlrecht am Herzen, für das sie sich schon in einem im August 1896 erschienenen Artikel in der international rezipierten ZeitschriftCosmopolis ausgesprochen hatte.
Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde das Frauenwahlrecht zwar immer wieder von Einzelpersonen angemahnt, doch was fehlte, war eine feste Struktur, eine zentrale Organisation, die diese Forderung ebenso nachdrücklich wie eindrücklich vertrat. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts, konkret am 1. Januar 1902, kam es, auf Initiative der Juristin und Frauenrechtlerin Anita Augspurg, zur Gründung des »Deutschen Vereins für das Frauenstimmrecht«, der sich 1904 in »Verband für das Frauenstimmrecht« umbenannte. Ausschlaggebend für die Vereinsgründung war eine Konferenz, die Anfang 1902 in Washington zum Thema Frauenstimmrecht durchgeführt werden sollte. Teilnehmen durften aber keine Einzelpersonen, sondern nur Mitglieder einer Frauenstimmrechtsorganisation. Wenn die deutschen Frauenstimmrechtlerinnen sich also an dieser Veranstaltung in den USA beteiligen wollten, mussten sie einen Verein gründen, was dann am 1. Ja