: Peter Preuss, Neele Baumann, Lukas Kister
: ESG-Reporting umsetzen Berichtsanforderungen und IT-Lösungen?. Einführung zur Erfassung, Analyse und Berichterstattung von ESG-Daten und Nachhaltigkeitskennzahlen
: Schäffer-Poeschel Verlag
: 9783791064376
: 1
: CHF 45.50
:
: Management
: German
: 164
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das ESG-Reporting dient dazu, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu dokumentieren und Interessengruppen über seine Aktivitäten in Bezug auf Umweltschutz (Environment), soziale Verantwortung (Social) und Unternehmensführung (Governance) zu informieren. IT-Tools spielen bei der Erstellung des ESG-Reportings eine wichtige Rolle. Sie können bei der effizienten Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Nachhaltigkeitskennzahlen helfen. Darüber hinaus können die Unternehmen durch die Automatisierung und Integration von Datenquellen ESG-Daten in Echtzeit verfolgen und? transparente Berichte erstellen. In diesem Buch werden die ESG-Berichtsanforderungen beschrieben und mögliche IT-Lösungen für die Erstellung des ESG-Reportings vorgestellt und bewertet.?   ?

Prof. Dr. Peter Preuss lehrt Wirtschaftsinformatik an der FOM Hochschule für Oekonomie& Management in Stuttgart. Parallel zu seiner Lehrtätigkeit ist Peter Preuss geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung People Consolidated GmbH, die sich auf die Einführung von SAP-Produkten für das Konzernrechnungswesen und -controlling spezialisiert hat.

3.3 Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach der CSRD


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen. Sie ist die Überarbeitung der seit 2017 bestehenden EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen (NFRD). Diese Richtlinie wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union zu harmonisieren und zu vereinheitlichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Banken, Investoren und die breite Öffentlichkeit vergleichbare, relevante und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen erhalten. Die Anforderungen der CSRD gehen über den bereits beschriebenen Green-Deal-­Ansatz der Europäischen Union hinaus, da nicht nur Angaben zu Umweltaktivitäten, sondern auch zu sozialen Aspekten und zu Aspekten der Unternehmensführung zu veröffentlichen sind.

Eine wichtige Neuerung ist, dass im Zuge der Einführung der CSRD zukünftig der Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht des Unternehmens integriert werden muss. Diese Integration soll sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen mit der gleichen Sorgfalt und Konsistenz wie Finanzinformationen behandelt und veröffentlicht werden, was die Bedeutung von ESG-Aspekten im Geschäftskontext unterstreicht. Darüber hinaus verlangt die CSRD, dass der Nachhaltigkeitsbericht geprüft und in Übereinstimmung mit demEuropean Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht wird. Diese Anforderung soll die digitale Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Berichten durch die Verwendung eines einheitlichen elektronischen Formats sicherstellen. Zudem wird durch ein einheitliches, digitales Format die Analyse und Nutzung von Nachhaltigkeitsdaten durch Investoren, Regulierungsbehörden und die breite Öffentlichkeit erleichtert.14

Mit der CSRD-Einführung werden mehrere Ziele erfolgt. Eines der Hauptziele ist es, die Vergleichbarkeit dieser Berichte durch die Anwendung einheitlicher Standards zu erhöhen und damit eine konsistente Grundlage für die Bewertung und den Vergleich der Nachhaltigkeitsleistung verschiedener Unternehmen zu schaffen. Darüber hinaus soll die CSRD für umfassendere Informationen sorgen, um den Erwartungen eines breiten Spektrums von Stakeholdern gerecht zu werden. Dazu gehören nicht nur Kreditgeber und Investoren, sondern auch der Kapitalmarkt, Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zunehmend Wert auf transparente und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen legen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Erhöhung der Datenqualität durch die Einführung einer verpflichtenden Verifizierung der berichteten Nachhaltigkeitsinformationen. Dies soll die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die veröffentlichten Daten stärken. Schließlich zielt die CSRD darauf ab, die Verfügbarkeit nichtfinanzieller Informationen zu vereinfachen, indem die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht der Unternehmen integriert wird. Insgesamt wird durch die neuen Anforderungen eine ganzheitlichere Sicht auf die ökonomische, ökologische und soziale Leistung eines Unternehmens ermöglicht, die den Stakeholdern eine fundiertere Grundlage für ihre Entscheidungen bietet.

Rechtliche Wirksamkeit der CSRD:

Die CSRD wurde im November 2022 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet und trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen gelten EU-Richtlinien nicht direkt in den europäischen Mitgliedsstaaten. Richtlinien müssen immer in nationales Recht umgesetzt werden. Für diese Umsetzung hatten die europäischen Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines sogenannten RUG (Richtlinien-Umsetzungsgesetz).