Franca T. ist ledig und hat keine Kinder. Als Sachbearbeiterin verdient sie 72 000 Franken pro Jahr. Dann verliert die Firma einen Grossauftrag und muss Stellen abbauen. Da Frau T. bereits 62 ist, schlägt ihr der Arbeitgeber eine frühzeitige Pensionierung vor. Von der Arbeitslosenversicherung erhält sie zusätzlich zur reduzierten Pensionskassenrente 33 000 Franken pro Jahr (siehe Berechnung).
Die Arbeitslosenversicherung zahlt ihre Leistungen als Taggeld pro Arbeitstag aus. Ältere Arbeitnehmende haben Anspruch auf folgende Anzahl Taggelder:
■ 520 Taggelder – ab Alter 55
■ Zusätzliche 120 Taggelder, wenn man innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters arbeitslos wurde
Ein Jahr hat rund 260 Arbeitstage, 640 Taggelder entsprechen also knapp drei Jahren. Das heisst, eine erzwungene Pensionierung lässt sich ab etwa 62 mit den Leistungen der Arbeitslosenversicherung überbrücken. Wird die Kündigung vorher ausgesprochen, reichen die Arbeitslosentaggelder nicht ganz für die Zeit bis zum ordentlichen Rentenalter.
HINWEIS | Stellenbemühungen Auch wenn Sie unfreiwillig in den Ruhestand geschickt wurden, müssen Sie sich wie alle Arbeitslosen weiterhin um Stellen bemühen, um Taggeld zu erhalten. Unter Umständen werden aber weniger oder keine Bemühungen mehr verlangt; das hängt vom zuständigen RAV ab.
Wenn sich jemand bei einer erzwungenen frühzeitigen Pensionierung für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse entscheidet, wird für die Berechnung des Arbeitslosentaggelds ein Kapitalverzehr berücksichtigt (mehr zur Frage Rente oder Kapital lesen Sie auf Seite 124).
Kündigung statt vorzeitiger Pensionierung
Die zweite Option ist eine Kündigung des Arbeitsvertrags und der Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung. Grundsätzlich ist es bis zum ordentlich