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Otto N. Bretzinger
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Das Betreuungsrecht praktisch erklärt Welche Auswirkungen hat eine Betreuung - Wann und wie wird ein Betreuer bestellt - Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung
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Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
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9783965334144
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3
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CHF 16.80
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Wasserzeichen
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ePUB
Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlic en Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen, manchmal aber auch Berufsbetreuern oder Betreuungsvereinen. Am 1.1.2023 trat das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft getreten. Die Betreuungsrechtsreform hat grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer mit sich gebracht. Priorität hat seitdem die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Zudem muss der Betreuer sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. Mit der Reform wurde auch ein befristetes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten ei geführt. Dieser Ratgeber will auf der Grundlage des aktualisierten Betreuungsrechts allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a., - wann ein Betreuer bestellt werden darf, - wie der Betreuer vom Gericht bestellt wird, - welche rechtlichen Auswirkungen die Betreuung hat, - wie die Betreuung geführt wird, - welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuer hat, - welche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Betreuung zulässig sind, - und was sonst noch seit der Betreuungsrechtsreform gi t.Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen. Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter 'recht aktuell'. Im Fernsehen (z. B. 'ARD Buffet', ARD Ratgeber Recht') und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.
Das Betreuungsrecht praktisch erklärt
1 Vorwort
Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen, übertragen.
In Deutschland gibt es rund 1,3 Millionen Betreuungen, Tendenz steigend. Durch das 2023 reformierte Betreuungsrecht wird diesen Menschen die größtmögliche Selbstbestimmung gewährleistet und ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen gestellt.
Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute und für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. Die Regelungen betreffen in erster Linie die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie betreuter Personen im Vorfeld und während einer rechtlichen Betreuung. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbstbestimmten Handeln. Zudem muss der Betreuer sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. In allen Stadien des Betreuungsverfahrens wird die betreute Person nach dem neuen Betreuungsrecht besser informiert und stärker eingebunden; das betrifft nicht nur die Bestellung und Auswahl des Betreuers, sondern auch die gerichtliche Kontrolle. Mit der Reform wurde zudem ein wechselseitiges gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten eingeführt. Ehegatten können einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn ein Ehega