„Wir müssen in Zukunft zumindest sagen, von welcher Öffentlichkeit wir sprechen […]!“
Öffentlichkeit kann getrost als einer der problematischsten, da lang und intensiv diskutierten, Begriffe der Geschichtswissenschaft gelten und bedarf daher in besonderem Maß der expliziten Konzeptualisierung. Um einerseits die Bedeutung des Öffentlichkeitsaspekts in den zu untersuchenden Schmähschriftenkonflikten herauszuarbeiten und andererseits auf diese Weise Einsichten in die Herstellung dieser Öffentlichkeit sowie in deren Mechanismen zu gewinnen, sollen zwei Perspektiven auf den Gegenstand eingenommen werden: eine technisch-deskriptive in Anlehnung an die Kommunikations- und Mediengeschichte sowie eine normative, der ein gesellschaftlich-funktionales Verständnis von Öffentlichkeit zugrunde liegt.
Aus kommunikationshistorischer Sicht lässt sich Öffentlichkeit zunächst als ein durch einzelne Kommunikationsakte gebildetes Netz oder als eine Sphäre beschreiben, wobei letzteres den räumlichen Charakter hervorhebt. ‚Öffentlich‘ ist Kommunikation in diesem Zusammenhang, wenn sie nicht intim, sondern in möglichst hohem Grad frei zugänglich ist. Dieses Netz lässt sich in den Dimensionen Teilnehmende, Medien, Orte bzw. Räume, Zeiten und Inhalte analysieren. Über die Erfassung dieser Dimensionen können Strukturen des Netzes, Mechanismen des Öffentlichmachens und somit auch Strategien derjenigen, die Öffentlichkeit adressierten, sichtbar gemacht werden.
Öffentliche Orte fungieren gleichsam als Knotenpunkte dieses Kommunikationsnetzes. Charakteristischerweise sind sie zugänglich für Menschen unterschiedlichster Herkunft, unterschiedlichen Standes und Geschlechts; an ihnen finden komplexe soziale Austauschbeziehungen, Meinungsbildungsprozesse und eben auch Konflikte statt. Auf die öffentlichkeitskonstituie