Knacknuss Steuererklärung
Die Steuererkärung ist eine Hürde, für die viele Schweizerinnen und Schweizer alle Jahre wieder einen grossen Anlauf brauchen. Und in der Tat ist sie für Normalsterbliche eine echte Knacknuss. Leider sind die Formulare – wie dies amtliche Papiere so an sich haben – keineswegs leicht verständlich geschrieben und aufgebaut. Und wer aus einem anderen Kanton neu zugezogen ist, muss umlernen, denn die Steuerformulare in den verschiedenen Kantonen sind nicht immer einheitlich.
Dieses Kapitel soll Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen, indem die Positionen Schritt für Schritt besprochen werden. Die Formulare der Kantone sind zwar nach wie vor zum Teil unterschiedlich, aber immerhin in der Regel so weit gleich gegliedert, dass Sie sich mit den Erläuterungen auf den folgenden Seiten zurechtfinden werden.
Belege und Formulare
Wer eine umfassende Steuererklärung einreicht, muss für einige Positionen zusätzliche Formulare ausfüllen oder Belege einreichen. Einige Belege, etwa der Steuerauszug der Bank, müssen oft als Originale oder als Scans mitgeschickt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Erklärung elektronisch oder auf Papier ausfüllt.
Elektronisch sollten alle nötigen Formulare vorhanden sein. Wer die Steuererklärung auf Papier ausfüllt, kann fehlende Formulare beim Steueramt der Wohngemeinde nachbestellen oder im Internet herunterladen und ausdrucken.
Tipp Generell gilt: Auf Verlangen müssen Sie alles, was Sie angeben, auch belegen können. Ausgenommen sind feste Abzüge, die in der Steuererklärung entsprechend gekennzeichnet sind. Wenn der Steuerbeamte eine Angabe anzweifelt, kann er nachträglich die Dokumente dazu einfordern. Bewahren Sie deshalb für alle Fälle die Belege an einem sicheren Ort auf, wenn Sie sie nicht ohnehin der Steuererklärung beilegen.
Vorteile der elektronischen Steuererklärung
In den vergangenen Jahren hat sich durch die Digitalisierung die Art und Weise, wie Steuererklärungen ausgefüllt werden, stark verändert. Und die Entwicklung ist immer noch im Gang. Längst wird ein Grossteil der Steuererklärungen elektronisch eingereicht.
Alle Kantone bieten heute Hilfsmittel dafür an. Mancherorts gibt es noch Programme, die die Steuerpflichtigen in der Regel von der Internetseite der zuständigen Verwaltungsstelle herunterladen können. Da sind verschiedene Varianten bis hin zum Ausdrucken und Einsenden der unterzeichneten Formulare möglich. Zunehmend bieten die Kantone aber Onlinelösungen an: Die Steuerpflichtigen müssen also nicht mehr ein Pro-gramm herunterladen, sondern erhalten einen Zugangscode, mit dem sie auf einer Internetplattform der Steuerverwaltung ihre Daten erfassen können. Dabei ist es auch nicht mehr nötig, unterze