Die Kriminalpolizei war nie eine eigenständige Behörde. Man kann sie nur im Gesamtkonzept der Polizei darstellen, wo sie ein kleiner, aber in der öffentlichen Wahrnehmung durchaus wichtiger Teil des Gesamtgefüges ist. Sie befasst sich mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten und agiert dabei in einer Doppelfunktion: Einerseits hat sie Straftaten zu verhindern oder zu beenden, wie das heute im Sicherheitspolizeigesetz geregelt ist, andererseits ist sie nach der Strafprozessordnung mit der Aufklärung und Verfolgung von S