Vorwort der Herausgeber
In den vergangenen zehn Jahren wurden wir oft aufgefordert, unsere Erfahrungen, Sichtweisen und Gefühle zum Ende der ältesten Bank der Schweiz aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Wir hielten uns mit Absicht zurück. Denn aufgrund der Sachlage war es von vornherein klar, dass jegliche Äusserung zumindest von einem Teil des Publikums falsch interpretiert werden würde. «Qui s’excuse, s’accuse» trifft die Problemstellung ziemlich genau: Jede vom gängigen Narrativ abweichende Darstellung, und seien es auch reine Fakten, könnte als Rechtfertigungsversuch ausgelegt werden. Umgekehrt würde man hinter einem allfälligen Canossagang den Versuch wittern, durch übertriebene Busse und Reue die ersehnte Rehabilitation erschleichen zu wollen. Völlige Objektivität, und sei es auch aus einer zeitlichen Distanz, ist uns verwehrt. Wir waren in dieser Sache Täter und Opfer, und unsere Erinnerungen und Gefühle sind nach wie vor davon geprägt.
Hinzu kommt, dass es zum «Statement of Facts», mit dem wir mit den Strafverfolgungsbehörden in New York im Verlauf des Jahres2012 zu einem Vergleich gekommen sind, nichts beizufügen gibt und schon gar nicht Widersprüche dazu entstehen dürfen. Denn dieses «Statement of Facts» basierte auf taufrischem Gedächtnis und unzähligen bankinternen Dokumenten sowie Befragungen von eigenen Mitarbeitern. Wir mussten uns damals, vor ziemlich genau zehn Jahren, verpflichten, auf Äusserungen zu verzichten, mit denen wir das zum Vergleich gehörende Schuldbekenntnis relativieren könnten. Die mit dem Vergleich zusammenhängenden Dokumente wurden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf der Homepage der Wen AG (Nachfolgegesellschaft von Wegelin& Co.) veröffentlicht. Was dieUSA betrifft, gab und gibt es unsererseits mithin gar nichts mehr zusagen.
Hingegen wurde die schweizerische Seite des Geschehens rund um unsere Bank bisher nie so minutiös aufgearbeitet. Dies nicht zuletzt deshalb, weil wir in unserem Land keine Gesetze verletzt hatten und somit kein Anlass behördlicherseits bestand, die jüngste und letzte Geschichte der Bank Wegelin nachzuzeichnen. Das Bedürfnis nach einer konsistenten Darstellung ist jedoch existent. Unsere Enkel sollen dereinst erfahren können, unter welchen Umständen ihre Grossväter die älteste Bank der Schweiz «sehenden Auges gegen die Wand gefahren» haben – um einen Feuilletonredaktor derNZZ zu zitieren, dem man die schräge Metapher nicht gerne verzeiht. Denn sie suggeriert etwas Falsches. Wir erachten es als unsere Pflicht, früheren Arbeitskollegen, Mitteilhabern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kundinnen und Kunden sowie der interessierten Öffentlichkeit ein Bild zu vermitteln, das der damaligen Wirklichkeit möglichst nahekommt.
Das also sind die Hintergründe, weshalb wir nicht selbst schrieben, sondern schreiben liessen, indem wir bei einem ausgewiesenen Wirtschaftshistoriker den Auftrag zum Verfassen der Geschichte unserer Bank platzierten. Zusammen mit der Finanzhistorikerin Dagmar Schönig machte sich Prof. Tobias Straumann (Universität Zürich) vor drei Jahren daran, eine Auslegeordnung vorzunehmen, die reichlich vorhandenen Quellen zu sichten und zu bewerten und schliesslich eine Auswahl dessen zu treffen, was für die Nachwelt erwähnenswert bleiben soll und was nicht. Wir führten verschiedene erläuternde Gespräche. Nach und nach entstand das, was nun vorliegt und was aus unserer Sicht den Anforderungen an eine umfassende und objektive Darstellung entspricht.
In einem Punkt gilt es für uns trotz allem, den Verzicht auf eine eigene Darstellung zu durchbrechen. Denn dazu wären auss