8 Die datenschutzrechtliche Unterweisung durchführen
8.1 Zusammenstellung von Lehrinhalten und Curricula von datenschutzrechtlichen Unterweisungen
Datenschutzunterweisung ist nicht gleich Datenschutzunterweisung: Daher wird die Qualität und auch in seltenen Fällen die Wertbarkeit einer Schulung als datenschutzrechtliche Unterweisung maßgeblich von den Ihrerseits festgesetzten Lehrinhalten bestimmt. Daher ist es unabdingbar, auf ein stimmiges Curriculum zu achten, um den nicht näher spezifizierten Anforderungen des Gesetzgebers an der „Unterrichtung […] der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen […]“23 gerecht zu werden. Insbesondere sollte der Datenschutzverantwortliche darauf achten, die enthaltenen Lehrinhalte sinnvoll zusammenzustellen, um einerseits der nicht näher ausgeführten, gesetzlichen Anforderung der Unterricht