: Jörg Eisele, Bernd Heinrich
: Jörg Eisele, Bernd Heinrich
: Strafrecht Allgemeiner Teil für Studienanfänger
: Kohlhammer Verlag
: 9783170433809
: 3
: CHF 27.70
:
: Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
: German
: 396
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Werk richtet sich - der Konzeption der Reihe entsprechend - in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft in den ersten Semestern und will insoweit die Grundlagen des Rechtsgebietes verständlich und im Überblick darstellen. Es werden die für das grundsätzliche Verständnis notwendigen Strukturen des Strafrechts erörtert, wobei keinerlei Vorkenntnisse vorausgesetzt werden. Inhalt sind die allgemeinen Lehren des Strafrechts sowie die für den strafrechtlichen Deliktsaufbau wesentlichen Elemente des Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Anhand einer Vielzahl kleinerer Fälle sollen die Problemstellungen verdeutlicht und die Studierenden in die Lage versetzt werden, die Klausuren und Hausarbeiten im Grundstudium erfolgreich zu bewältigen. Dies wird durch konkrete Klausurtipps, Formulierungshilfen, Merksätze, Definitionen und Aufbauschemata sichergestellt.

Prof. Dr. Jörg Eisele, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht, Universität Tübingen. Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht, Universität Tübingen.

Teil 1:Einleitung


Kapitel 1:Einführung und strafrechtliche Grundfragen


I.Das Strafrecht in der juristischen Ausbildung


1Neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht ist das Strafrecht das dritte große Teilgebiet des Rechts, welches die Studierenden der Rechtswissenschaft im Rahmen ihres Studiums erwartet. Ähnlich wie in den anderen Rechtsgebieten, müssen in den Klausuren (hier unterscheidet man regelmäßig Anfänger-, Fortgeschrittenen- und Examensklausuren) sowie in den Hausarbeiten „Fälle“ gelöst werden. In diesen Fällen wird regelmäßig ein feststehender Lebenssachverhalt präsentiert (Bsp.: Anton sticht seinem Nebenbuhler Bruno mit einem Messer in den Hals, wobei er mit der Möglichkeit rechnet, dass Bruno tödlich verletzt ist, dies ist ihm aber egal), der anschließend zu lösen ist. Dabei müssen bestimmte examensrelevante Straftatbestände (Mord, Diebstahl, Betrug, Straßenverkehrsgefährdung etc.) nach einem genau einzuhaltenden Schema durchgeprüft werden.

2Die Prüfung endet regelmäßig mit der Feststellung, dass sich der Täter nach bestimmten Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar gemacht hat. Die Frage, welche konkrete Strafe zu verhängen ist (Geldstrafe, Freiheitsstrafe – jeweils in welcher Höhe), ist hingegen nicht Prüfungsgegenstand in der universitären juristischen Ausbildung. Denn hierzu bedarf es regelmäßig einer intensiven Auseinandersetzung mit der Person des Täters, dessen Vorleben, den Auswirkungen der Tat auf das Opfer etc., was in einer Klausur kaum zu leisten wäre. Diese Aspekte lernen angehende Juristinnen und Juristen in ihrem auf das Studium folgenden Rechtsreferendariat. Auch die Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Strafrechts, die Frage nach dem Zweck und der Legitimation von Strafe (warum gibt es Strafe, wozu soll Strafe dienen?) oder strafrechtspolitische Überlegungen (welche neuen Strafvorschriften sollte der Gesetzgeber schaffen, welche bestehenden Vorschriften sollte er aufheben?) werden – auch wenn man dies bedauern mag – kaum einmal Gegenstand in der juristischen Prüfung sein. Anders ist dies höchstens dann, wenn am Ende des Studiums der strafrechtliche Schwerpunktbereich gewählt wird. Insoweit sollen auch im vorliegenden Grundriss gerade der „Fallaufbau“ und die Struktur der Straftat und nicht kritische rechtspolitische Überlegungen im Zentrum stehen. Dabei soll darauf abgestellt werden, was Studierende in den Anfangssemestern benötigen, um einerseits Strafrecht „zu verstehen“, andererseits in den ersten Klausuren gut abzuschneiden.1

Hinweis

Gerade in strafrechtlichen Klausuren sind ein gutes Zeitmanagement und ein stringenter Aufbau, der sich auf die zentralen Punkte des jeweiligen Falles konzentriert, zwingend erforderlich. Denn in der Prüfungspraxis überwiegt nicht die „Schwerpunktklausur“, in welcher sich die Studierenden mit einer zentralen strafrechtlichen Frage intensiv auseinanderzusetzen hätten, sondern die „Rennfahrerklausur“, in der in kürzester Zeit eine Vielzahl verschiedener Straftatbestände (oder auch synonym: Strafnormen, Delikte!) durchgeprüft werden muss und die Aufgabe gerade auch darin besteht, nicht nur die auftauchenden Probleme zu kennen und vertretbar zu lösen, sondern auch Schwerpunkte zu setzen und Nebensächliches kurz zu halten.

3Der vorliegende Grundriss beschäftigt sich mit demAllg