Ein Produkt der
Investmentbanken:
Der Traum von der Heilung
vieler Krebspatienten
durch mRNA-vermittelte
Immunisierung
Seit Jahrzehnten wird über Nutzen und Risiken der Gentechnik diskutiert, jeder hat das Tauziehen der Interessengruppen in den Nachrichten verfolgen können. Diese intensive öffentliche Präsenz des Themas hat die Gentechnik im öffentlichen Bewusstsein verankert, jeder weiß, dass damit besondere Risiken verbunden sind, denen mit größter Umsicht zu begegnen ist. Inzwischen regeln zahlreiche Gesetzeswerke den Umgang mit der Gentechnik und mit gentechnisch veränderten Viren und Organismen. Besonders heikel wird es, wenn es um die gentechnisch Veränderung von Zellen lebender gesunder Menschen geht, und genau das ist bei Arzneimitteln der Fall, die fremde Gene in menschliche Zellen einschleusen, den Gentherapeutika.
Für die Zulassung und Überwachung von Gentherapeutika ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesoberbehörde zuständig und damit auch für die Definition, ob ein Arzneimittel in diese Kategorie einzuordnen ist oder nicht. Diese Definition findet sich dann auch auf der Website dieser Behörde. Sie lautet:
"Ein Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel, dessen Wirkstoff eine Nukleinsäure enthält oder daraus besteht. Es wird eingesetzt, um eine Nukleinsäuresequenz (Träger der Erbinformationen) zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen. Die therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die es enthält oder mit dem Produkt, das auf Basis dieser genetischen Information gebildet wird." (73)
Für die Einordnung von Genimpfstoffen in diese Definition ist zunächst wichtig, dass auch prophylaktisch eingesetzte Arzneimittel einbezogen sind, und damit a