: Heike Bohnes
: Recht in der Pflege und in Gesundheitsberufen Die wichtigsten Rechtsfragen schnell klären; Vom Abschluss des Pflegevertrags bis zum Nottestament
: Walhalla und Praetoria Verlag GmbH& Co. KG
: 9783802957505
: 3
: CHF 24.70
:
: Arbeits-, Sozialrecht
: German
: 180
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Korrekt handeln im Pflegealltag

Beschäfti te im Pflege- und Gesundheitswesen haben täglich mit rechtlichen Fragestellungen zu tun - im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen, aber auch mit Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten.

Der FachratgeberRecht in der Pflege und in Gesundheitsberufen gibt konkrete Hilfestellung und informiert verständlich über:

  • Pflegevertra und Heimvertrag
  • Haftung bei Pflegefehlern
  • Datensc utz und Schweigepflicht
  • Anspr che gegen die Pflegeversicherung
  • Zu ässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Erbrechtlic e Sonderfälle in Heim und Krankenhaus
  • Elternunt rhalt bei Heimunterbringung
  • Umg ng mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung
< >Zahlreiche Urteile, Praxisbeispiele, Musterschreiben und Checklisten machen das Buch zu einem wertvollen Nachschlagewerkfür Pflegedienste, Altenheime, Krankenhäuser und ehrenamtlich Pflegende. Auch in derAusbildung von Pflegekräften geeignet.



Heike Bohnes ist seit 2002 selbstständige Pflegesachverständige mit dem Sachverständigenbüro und der Pflegeberatung careKonzept. Daneben arbeitet sie als freiberufliche Dozentin, Fachautorin und Berufsverfahrenspflegerin.

Heimvertrag


Mit einem Heimvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer (Heimträger) einer Privatperson (Heimbewohner) gegenüber, Wohnraum zu überlassen und Pflege- oder Betreuungsleistungen zu erbringen. Heimverträge unterliegen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (kurz: WBVG).

Beispiel:

Herr Karl leidet an Parkinson und wird seit zwei Jahren von seiner Frau und einem Pflegedienst gepflegt. Aufgrund der zunehmenden Muskelsteifigkeit wird die Pflege immer schwieriger und zeitaufwendiger. Zudem ist die parkinsonbedingte Demenzerkrankung bei Herrn Karl schon weit fortgeschritten. Der Pflegedienst empfiehlt der Ehefrau deshalb, ihren Mann in ein Pflegeheim zu bringen.

Wenn die häusliche Pflege wie bei Herrn Karl aufgrund einer fortgeschrittenen Erkrankung nicht mehr sichergestellt werden kann, ist ein Heimeinzug unumgänglich. Die me