Wer den Bodenwert bestimmen will, hat in der Regel folgende Schritte vor sich, da der Bodenrichtwert meistens an die tatsächlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks angepasst werden muss:
Die eigenen wertbeeinflussenden Merkmale des zu bewertenden Grundstücks klären
Bodenrichtwert beim Gutachterausschuss einholen
Auf den Wertermittlungsstichtag umrechnen
Die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) infolge unterschiedlich zulässiger baulicher Nutzungen umrechnen
Weitere mögliche Schritte:
Berücksichtigung von Form und Größe des Grundstücks
Berücksichtigung des Entwicklungszustands von Grund und Boden
Berücksichtigung des Erschließungszustands
Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit
Berücksichtigung der Umgebungsinfrastruktur
Unwirtschaftliche Bebauung, Liquidation
Bodenwert bzw. Verkehrswert ermitteln
Beispiel
Grundstücksgröße: 600 m2, Quellen, zum Beispiel Liegenschaftskataster oder Grundbuchauszug
Grundstücksform
Zum Beispiel rechteckig
Grundstückslage
Zum Beispiel Eckgrundstück
Wertrelevante Geschossflächenzahl
WGFZ 0,5; Quelle, zum Beispiel Bauamt, eigene Berechnung (Bebauungsplan)
Erschließungszustand
ebf (erschließungsbeitragsfrei)
Entwicklungszustand
Baureifes Land
Der zuständige Gutachterausschuss informiert über den Bodenrichtwert, zum Beispiel in Form einer Bodenrichtwertkarte, die in der Regel in Zonen unterteilt ist. Damit steht zum Beispiel folgende Auskunft zur Verfügung:
WGFZ 0,6
Stichtag des Bodenrichtwerts
31.12.2021
Bodenrichtwert
400 EUR/m2
Entwic