Obwohl es keine Pflicht zur Einrichtung eines Tax CMS gibt, gewinnt man in den letzten Jahren den Eindruck, dass eine solche Verpflichtung existiert. Schließlich will der Unternehmer bzw. wollen die im Unternehmen Verantwortlichen sichergehen, dass steuerliche Fehler nicht gleich strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb nehmen viele Steuerpflichtige dankbar zur Kenntnis, wenn in der steuer(straf-)rechtlichen Literatur die Ansicht vertreten wird, dass ein Tax CMS »im Rahmen der Würdigung der Gesamtumstände zwingend eine indizielle Wirkung hat«, so