Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist eine Störung der Persönlichkeit, die typischerweise in der Adoleszenz beginnt. Laut der S3-LeitlinieBorderline-Persönlichkeitsstörung (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde[DGPPN], in Vorb.) ist sie ab dem 12. Lebensjahr diagnostizierbar, was sowohl mit entwicklungspsychologischen (Sexualität, Identität, Autonomiebildung) als auch mit neurobiologischen Faktoren (Destabilisierung des zentralen Nervensystems durch Prozesse im Zusammenhang mit der Pubertät) zusammenhängt.
Die BPS ist durch eine starke Instabilität, die die Affektivität, das Selbstbild und die interpersonellen Beziehungen betrifft, und durch Impulsivität gekennzeichnet. In nicht seltenen Fällen kommt es zu Formen des selbstverletzenden Verhaltens (SVV), die für diese Störung besonders typisch, aber keine Voraussetzung sind. SVV tritt auch bei anderen Störungsbildern auf.
Seit mehreren Jahren ist die Überarbeitung der Klassifikationssysteme psychischer Störungen von einem kategorialen hin zu einem dimensionalen Ansatz zu beobachten. Hintergrund hierfür war die anhaltende Kritik aus Forschung und Praxis an der Validität, der Zuverlässigkeit und klinischen Praktikabilität des kategorialen Ansatzes zur Erfassung von Persönlichkeitsstörungen (Hopwood et al., 2018).
In der 5. Ausgabe desDiagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5;American Psychiatric Association [APA], 2013) blieben die Diagnosekriterien einer BPS im Vergleich zum DSM-IV unverändert (vgl.Kasten 1). Der kategoriale Ansatz zur Diagnostik von BPS wird lediglich zu Forschungszwecken durch ein dimensionales Diagnosesystem für Persönlichkeitsstörungen ergänzt. Das alternative Modell für Persönlichkeitsstörungen (Alternative Model of Personality Disorders [AMPD]) nach DSM-5|16|besteht aus zwei Kriterien: A) Beeinträchtigung im Funktionsniveau und B) maladaptive Persönlichkeitsmerkmale. Das Kriterium A konzeptualisiert das Funktionsniveau über folgende Dimensionen: Identität und Selbstbestimmung sowie Empathie und Intimität/Nähe. Das Kriterium B besteht aus 25 pathologischen Persönlichkeitseigenschaften, die wiederum fünf Dimensionen („Domänen“) zuzuordnen sind: Negative Affektivität, Trennung, Antagonismus, Disinhibition und Psychotizismus (McCabe& Widiger, 2020).
Ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild und in den Affekten sowie von deutlicher Impulsivität. Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter, und das Muster zeigt sich in verschiedenen Situationen. Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden. (Beachte: Hier werden keine suizidalen oder selbstverletzenden Handlungen berücksichtigt, die in Kriterium 5 enthalten sind.)
Ein Muster instabiler und intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und Entwertung gekennzeichnet ist.
Identitätsstörung: ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung.
Impulsivität in mindestens zwei potenziell selbstschädigenden Bereichen (Geldausgaben, Sexualität, Substanzmissbrauch, rücksichtsloses Fahren, „Essanfälle“).
(Beachte: Hier werden keine suizidalen oder selbstverletzenden Handlungen berücksichtigt, die in Kriterium 5 enthalten sind.)
Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder -drohungen oder Selbstverletzungsverhalten.
Affektive Instabilität infolge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z. B. hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmungen gewöhnlich einige Stunden und nur selten mehr als einige Tage andauern).
Chronische Gefühle von Leere.
Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, die Wut zu kontrollieren (z. B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche Auseinandersetzungen).
Vorübergehende, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome.
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F60.30impulsiver Typ
Die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (F60) müssen erfüllt sein.
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen, darunter 2.:
deutliche Tendenz, unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln
deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit anderen, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden
Neigung zu Ausbrüchen von Wut oder Gewalt mit Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens
Schwierigkeiten in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden
unbeständige und launische Stimmung.
F60.31Borderline-Typ
Mindestens drei der oben unter F60.30 B. erwähnten Kriterien müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen:
Störungen und Unsicherheit bezüglich Selbstbild, Zielen und «inneren Präferenzen» (einschließlich sexueller)
Neigung sich auf intensive aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der Folge von emotionalen Krisen
übertriebene Bemühungen, das Verlassenwerden zu vermeiden
wiederholt Drohungen oder Handlungen mit Selbstbeschädigung
anhaltende Gefühle von Leere.