: Philipp S. Fischinger, Martin Löhnig
: Falltraining im Zivilrecht 1 Ein Übungsbuch für Anfänger
: C. F. Müller
: 9783811460041
: 7
: CHF 19.90
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 200
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Falltraining: Juristische Lehrbücher vermitteln in der Regel abstrakte Kenntnisse über einzelne Rechtsinstitute und Normzusammenhänge. Die Lektüre eines Lehrbuchs allein versetzt den Studierenden folglich noch nicht ohne weiteres in die Lage, die erworbenen Kenntnisse auch fallbezogen anzuwenden. Das vorliegende 'Falltraining im Zivilrecht 1' hilft beim Erlernen und Einüben der Technik der Rechtsanwendung. Es empfiehlt sich deshalb, es parallel zu Vorlesungen im Zivilrecht oder zur Lektüre eines Lehrbuches durchzuarbeiten. Es bietet dem Studierenden in der Phase bis zur Zwischenprüfung anschauliche Übungen zur Lösung zivilrechtlicher Fälle. Auch Studierende anderer Studiengänge, zu deren Curriculum das Zivilrecht gehört, können aus dem Fallbuch Nutzen ziehen. Das Buch besteht aus drei Teilen: einer Einführung in das zivilrechtliche Studium und die Technik der Fallbearbeitung, über 90 Übungsfällen zu den einzelnen Stoffgebieten aus dem Allgemeinen Teil des BGB und den Anfangsgründen des Schuldrechts, und drei Übungsklausuren, wie sie z.B. in einer Anfängerübung im Bürgerlichen Recht gestellt werden könnten. Die Gliederung orientiert sich an dem passenden Lehrbuch 'Einführung in das Zivilrecht'.

III.Die Lösung juristischer Fälle


Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie an ein Gutachten herangehen sollten. Je eher Sie diese Arbeitsschritte ernsthaft üben, desto schneller werden Sie auch anspruchsvolle Fälle und Klausuren gut lösen können – und damit entweder schneller studieren oder mehr Freizeit haben als bei unsystematischem Arbeiten, das krampfhaft und in der Methodik völlig verfehlt versucht, juristische Probleme auswendig zu lernen.

1.Zuerst: (Kurzer) Blick auf die Fallfrage


Bevor Sie anfangen, den Sachverhalt insgesamt durchzulesen (s. 2.), sollten Sie zunächst die Fallfrage (den sog. „Bearbeitervermerk“) anzuschauen. Denn dieser kann Ihnen oft einen ersten Eindruck davon geben, um was es in der Klausur gehen soll: Welcher Beteiligter tritt als Anspruchssteller auf und was möchte er? Das hilft nach unserer Erfahrung bereits bei der ersten Lektüre des Sachverhalts, sich auf dasjenige zu konzentrieren, was für die Bearbeitung der aufgeworfenen Fallfrage – und allein darum geht es (s. 3.) – relevant ist.

2.Erstes Lesen des Sachverhalts und Skizze


Lesen Sie den zu bearbeitenden Fall sorgfältig durch. Schon während des erstmaligen Lesens sollten Sie sich eine Skizze machen, in die Sie alle Informationen eintragen, die der Sachverhalt bietet: Die auftretenden Personen, die Informationen über diese Personen, die Rechtsbeziehungen zwischen den Personen. Wenn Sie das sauber machen, dann müssen Sie später nicht ständig wieder im Sachverhalt nachsehen, was bei längeren Sachverhalten unangenehm und zeitraubend sein kann. Bei der Skizze können Sie beispielsweise folgende Symbole verwenden:

Wenn im Sachverhalt viele Datumsangaben genannt sind, dann sollten Sie neben der Skizze unbedingt eine chronologische Tabelle des Geschehensablaufs oder einen „Zeitstrahl“ anfertigen. So sehen Sie später beispielsweise gleich, ob Anfechtungs- oder Verjährungsfristen gewahrt sind.

Außerdem haben Sie immer einen weiteren Schmierzettel bereit liegen, auf dem Sie während der Sachverhaltslektüre gleich Ihre spontanen juristischen Ideen und Assoziationen notieren können, damit sie nicht verloren gehen.

Bei dieser ersten Lektüre kommt es aber noch nicht auf die juristische Beurteilung des Falles an, sondern auf das sorgfältige und fehlerfreie Erfassen der Tatsachengrundlage, auf der Sie anschließend Ihr Gutachten aufbauen werden. Sie können juristisch noch so gut Bescheid wissen – wenn Sie von den falschen Tatsachen ausgehen, dann muss die Falllösung misslingen.

3.Die Fallfrage


Am Ende des Sachverhalts steht die wichtigste Information: Die Fallfrage. Das ist die Arbeitsanweisung, denn nur diese Frage haben Sie in Ihrem Gutachten umfassend zu beantworten. Ausführungen zu anderen Aspekten sind überflüssig und kosten in der Klausur schon deshalb Punkte, weil sie damit wertvolle Bearbeitungszeit verschwenden, ohne auf Ihre Ausführungen Punkte zu erhalten. Überdies wird ein strenger Korrektor die Bearbeitung von nicht gefragten Aspekten sogar mit Punktabzug bestrafen. Daher: Die genaue Lektüre der Fallfrage ist von absolut zentraler Bedeutung für den Klausurerfolg!

Es sind die unterschiedlichsten Fallfragen denkbar. Die Fallfrage kann ganz direkt auf eineAnspruchsgrundlage hinsteuern: „Kann V von K die Zahlung des Kaufpreises verlangen?“. Dann haben Sie nur den Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB zu prüfen – die Prüfung weiterer Ansprüche wäre verfehlt! Etwas weiter gefasst kann ein bestimmtesAnspruchsziel formuliert sein: „Kann G v