Bevor wir in die Kapitel zu den häufigsten Verletzungen einsteigen, verraten wir euch vorab ein bisschen Allgemeines zu den Abläufen im Kranken-haus im Besonderen und zum Gesundheitssystems im Allgemeinen.
Wenn euer Kind einen Unfall hatte und verletzt ist, Schmerzen hat, gibt esdrei Anlaufstellen, wenn ihr euch entschließt, es behandeln zu lassen:
1. Kinderarztpraxis/Hausarztpraxis/sonstige Facharztpraxis
2. (Kinderärztliche) Notfallpraxis
3. Notaufnahme
Und diese drei Anlaufstellen sollten im besten Falle auch genau in der genannten Reihenfolge aufgesucht werden. Das hängt natürlich von der Tageszeit ab, zu der ihr in helle Aufregung geratet, weil euer Schatz nach einem Sturz oder ähnlichem womöglich wie am Spieß schreit oder aber gar nicht und sich beunruhigend ruhig verhält.
Am Tag sind zu den normalen Öffnungszeiten dieKinderarztpraxen oder auchHausarztpraxen zuständig für eure Sorgen und Fragen.
Für Unfälle und große Schmerzen außerhalb der regulären Öffnungszeiten gibt es die sogenanntenkinderärztlichen Notfallpraxen, in denen bis in den späten Abend (manchmal bis in die Nacht) und am Wochenende Kinderärzte:ärztinnen arbeiten, um dringliche Fälle außerhalb des normalen Werktags zu behandeln.
Sind die niedergelassenen Kollegen:innen mit ihrem Latein am Ende, fehlen ihnen die notwendigen Geräte für eine besondere Untersuchung oder Behandlung oder handelt es sich wirklich um eine brenzlige Situation, dann überweisen die Kollegen:innen euer Kind in dieNotaufnahme des Krankenhauses, und ihr landet bei uns.
Wenn die Ärzte:Ärztinnen in der Praxis sich entscheiden, euer Kind ins Krankenhaus zu schicken, weil die Behandlung aufwendiger ist, dann gibt es für sie zwei Wege:
1. Für eineKrankenhausbehandlung mit mindestens einer Übernachtung wird einEinweisungsschein ausgestellt. Diesen kleinenrosa Zettel solltet ihr auf jeden Fall mitbringen! Er stellt die Kostenübernahme der Behandlung durch die Krankenkasse sicher. Keine Sorge, Notfälle direkt bei uns in der Notaufnahme bilden natürliche eine Ausnahme und werden auch ohne Einweisung behandelt.
2. Falls eineambulante Behandlung ausreicht, zum Beispiel für radiologische Untersuchungen oder Spezialsprechstunden, können die Praxen euch einenÜberweisungsschein ausstellen. Mit diesem könnt ihr dann einen Termin für eine Sprechstunde im Krankenhaus in der entsprechenden Abteilung vereinbaren. Die Überweisung ist also nichts für die Notaufnahme. Ihr solltet auch diesenmeist gelben Schein unbedingt dabeihaben, andernfalls können die Leistungen in den Sprechstunden nicht abgerechnet werden, und es kann passieren, dass ihr trotz Termins keine Behandlung bekommt.
Früh morgens kam einmal ein Mann mit einem großen Hund auf dem Arm in unsere Notaufnahme gestürzt.
„Hilfe, Sie müssen ihr helfen, sie ist einfach umgefallen!“ Aha, also eine Hündin.
„Ist sie tot?“, fragte die Krankenschwester.
„Nein, nein, ihr Herz schlägt noch, schnell!“
Die Krankenschwester musste dem armen Mann erklären, dass wir uns im Kinderkrankenhaus mit Hunden nicht auskennen, und verständigte den tierärztlichen Notdienst.
Und neulich kam eine Mutter