Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
1 Grundsteuer (ab 2025)
1.1 Was sich ab 2025 bei der Grundsteuer ändert
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Reform auch alle Grundstückseigentümer etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
1.1.1 Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Bisher war der sogenannteEinheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Da die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 bzw. teilweise sogar aus dem Jahr 1935 stammen und damit hoffnungslos veraltet sind, kam es zu Wertverzerrungen, die für das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht mehr hinnehmbar waren. Es erklärte deshalb die Bewertung mithilfe der Einheitswerte für verfassungswidrig. Doch nicht nur das: Gleichzeitig verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, die Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln – was er auch getan hat.
Denn die Grundsteuer abzuschaffen, stand nie zur Debatte – zu groß wären die Einnahmeverluste für die Kommunen gewesen; diesen stehen die Grundsteuereinnahmen nämlich direkt zu.
Die Neuregelung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Bis dahin dürfen die Kommunen die Grundsteuer übergangsweise weiterhin nach den bisherigen Regelungen erheben.
1.1.2 Bundesmodell vs. Landesmodell: Was gilt in welchem Bundesland?
Mit der Grundsteuerreform sollte die Grundsteuer eigentlich bundeseinheitlich neu geregelt werden. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern jedoch, vom Bundesmodell abweichende eigene Ländermodelle zu entwickeln. Von dieser Möglichkeit haben sieben Bundesländer Gebrauch gemacht.
Im Bundesland
gilt das
Baden-Württemberg
modifizierte Bodenwertmodell
Bayern
reine Flächenmodell
Berlin
Bundesmodell
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Wohnlagenmodell
Hessen
Flächen-Faktor-Modell
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Fläche-Lage-Modell
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Bundesmodell, mit modifizierter Steuermesszahl
Sachsen