: Karin von Flüe, Käthi Zeugin
: Im Todesfall Der komplette Ratgeber
: Beobachter-Edition
: 9783038754329
: Beobachter-Ratgeber
: 2
: CHF 39.10
:
: Lebenshilfe, Alltag
: German
: 192
: kein Kopierschutz
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, fühlen sich viele wie gelähmt, möchten sich verkriechen und einfach nur trauern. Doch schon in den ersten Stunden und Tagen sind Formalitäten zu erledigen, stellen sich tausend Fragen. Wer muss benachrichtigt werden? Wie organisieren wir die Trauerfeier? Was ist mit der Wohnung, den Versicherungen, den Steuern, den Online-Accounts? Und wie sieht es mit der Erbschaft aus? Gespräche mit Hinterbliebenen zeigen: Viele fühlen sich in dieser Situation unsicher, haben Angst, etwas Wichtiges zu vergessen, und wären froh um kompetente Hilfe. Diese finden Betroffene im neuen Beobachter-Ratgeber. Schritt für Schritt führt er durch alle administrativen Aufgaben nach einem Todesfall und vermittelt das nötige Wissen, damit Hinterbliebene auch heikle Fragen ohne Streit bereinigen können.

Karin von Flüe ist Rechtsanwältin und verantwortet im Beobachter-Beratungszentrum den Bereich Familien- und Erbrecht. Sie ist auch Autorin der Beobachter-Ratgeber «Eherecht» und «Paare ohne Trauschein» sowie Co-Autorin von «ZGB für den Alltag».

Das müssen Sie rasch erledigen

Bis zur Beerdigung dauert es zwar ein paar Tage. Doch unmittelbar nach einem Todesfall gibt es einige Dinge zu erledigen: Der Tod muss amtlich registriert werden; Angehörige sollen Gelegenheit erhalten, Abschied zu nehmen, und es gibt auch ein paar administrative Dinge, die Sie am besten möglichst rasch an die Hand nehmen.

Sie müssen nicht alles allein erledigen! Holen Sie sich Hilfe bei anderen Angehörigen, bei Freunden oder auch bei einer Pfarrerin, wenn Ihnen die Formalitäten zu viel werden. Es tut gut, sich mit jemandem beraten zu können – und dabei die eine oder andere Erinnerung zu teilen.

Den Arzt rufen

Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen möglichst rasch den Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und stellt dann die Todesbescheinigung aus. Diese brauchen Sie, um den Todesfall auf der zuständigen Amtsstelle zu melden. Ist der Hausarzt oder die behandelnde Ärztin nicht erreichbar, rufen Sie den Notarzt.

Stirbt jemand im Spital oder im Heim, kümmert sich das Personal um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Was gilt bei Unfall und Verdacht auf Gewalttat oder Suizid?

Nach einem Unfalltod müssen Sie sofort die Polizei rufen. Diese bestellt einen Amtsarzt, der die amtliche Leichenschau vornimmt, um Todeszeit und Todesursache festzustellen. Dazu muss der Verstorbene in der Regel ins nächste gerichtsmedizinische Institut überführt werden. Leichenschau bedeutet, dass der entkleidete Leichnam untersucht wird. Bringt die Leichenschau keine Klarheit, wird eine Obduktion vorgenommen.

Gegen eine Obduktion, die aus kriminalpolizeilichen Gründen angeordnet wird, können sich Angeh