1. Das „Weder-Zeit-noch-Lust“-Problem
Man könnte meinen, dass Organisationen das tun, was sie tun müssen. Das scheint allerdings bei einigen Themen nicht immer der Fall zu sein: Obwohl im ArbSchG §5 seit 2013 fest verankert ist, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung explizit auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen sind, gehen Schätzungen davon aus, dass dies bislang von gerade einmal 20% der Unternehmen1 umgesetzt wird. Die Ursachen, die diesen Befund erklären, sind vielseitig und komplex. Zum einen spielen sicherlich die Vielzahl konkurrierender Aufgaben, Herausforderungen und Verpflichtungen innerhalb der Organisationen, Unsicherheiten und ein mangelndes Know-how eine große Rolle.2 Zum anderen sind hier aber die insgesamt hohe