1.1Allgemeines
Eine Gesellschaftsform bezeichnet die Rechtsform, auf deren Basis ein Unternehmen gegründet wird. Bevor Unternehmen gegründet werden und sich das Problem mit der Buchführung stellt, muss zuerst die Frage geklärt werden, welche Gesellschaftsform das zu gründende Unternehmen haben soll.
Im Privatrecht werden die möglichen Gesellschaftsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt. Hinzu kommt noch das Einzelunternehmen, welches im eigentlichen Sinne zwar Rechtsform, aber keine Gesellschaft ist. Im öffentlichen Bereich kommen weitere mögliche Formen wie die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die öffentliche Stiftung hinzu.
Somit lassen sich grundsätzlich nach dem Privatrecht die verschiedenen Gesellschaftsformen in vier Gruppen unterteilen, die aus dem Schaubild inAbbildung 1 ersichtlich sind.