3. KONFIRMATION
3.1 Grundlegung
Entstanden ist die Feier der Konfirmation im Zuge der Auseinandersetzungen während der Reformationszeit. Einerseits sollte die Säuglingstaufe beibehalten werden – schon allein um deutlich zu machen, dass Gottes Gnade durch nichts verdient werden kann. Andererseits wies die Täuferbewegung auf den Zusammenhang von Bekenntnis und Taufe hin. Martin Luther sprach sich dafür aus, Kinder zu taufen und sie später im Katechismus zu unterweisen; ein Sakrament wie die Firmung lehnte er aber ab. Martin Bucer entwickelte schließlich das Ritual der Konfirmation mit folgenden Elementen: Tauferinnerung, Prüfung über Glaubensinhalte, selbständiges Bekenntnis, Segnung, Fürbitte und erste Zulassung zur Abendmahlsfeier.
Die Verbindung von Abendmahlszulassung und Konfirmation wurde in der Nachkriegszeit des letzten Jahrhunderts sehr betont. Die Aussagen aus dem 1. Korintherbrief 11,27-32 führten dazu, die Zulassung zum Abendmahl streng an die theologische Unterweisung und das jeweils individuelle Verständnis der Heilswirkung von Brot und Wein zu binden. Der vorbereitende Unterricht vor der Konfirmation sollte sicherstellen, dass eine solches Verständnis vorliegt.
Im Lauf der weiteren Entwicklung wurde aber immer deutlicher, dass ein intellektuelles Verständnis der Abendmahlstheologie nicht allgemeingültig zu erreichen ist. Weder für Menschen mit geistiger Behinderung noch für eher naturwissenschaftlich Denkende scheint eine philosophische Durchdringung der Zwei-Naturen-Lehre Chrisi oder der Dreieinigkeit Gottes erreichbar.
Und je höher das Reflexionsvermögen, das philosophische Interesse und die Fähigkeit, Gedankengänge in die Tiefe zu führen – desto unmöglicher wird es, Antworten zu finden.
Gehen wir also davon aus, dass Gott sich Menschen zu erkennen gibt – allen Menschen – dann müssen wir auch diejenigen Menschen zum Abendmahl zulassen, die einer wissenschaftlichen Betrachtung dazu nicht gewachsen sind; und Menschen, deren intellektueller Hunger zu keinem definitiven Ergebnis kommt. Ihr Zugang zum göttlichen Wesen ist vielleicht eher emotionaler oder geistlicher Natur. Oder es ist ein fragender, tastender, offener Zugang, der nicht von Wissen, sondern vom Wissen-Wollen geprägt ist. Die Zulassung zum Abendmahl ist in erster Linie an die Taufe gebunden. So werden immer öfter auch Nicht- oder Nochnicht-Kofirmierte dazu eingeladen.
Konfirmation und Taufe
Die Verbindung beider Kasualien scheint mir mit der Kindertaufe gesetzt zu sein. Wer es befürwortet, Säuglinge und Kleinkinder zu taufen, und gleichzeitig die Mündigkeit und das selbständige Denken der Menschen ernst nimmt, muss wohl ein zweites Ereignis mit dem Charakter der eigenständigen Entscheidung zur Taufe dazunehmen.
Sakramental bleibt dabei nur die Taufe selber. Denn das ist es, was Gott wirkt. Gottes Handeln oder Wollen ist nicht abhängig von unserer Zustimmung. Aber ob wir Menschen mit diesem göttlichen Handeln etwas anfangen können, ob es für uns eine versteh- oder spürbare Bedeutung bekommt, das ist natürlich schon von unserer Zustimmung abhängig. Die Taufe ist und bleibt so ein vollständiges Sakrament. Aber für das Leben hier auf der Erde, in den ganz konkreten Bezügen jedes Menschen, im Erwachsenwerden, im Denken, Handeln und Hoffen, da kommt es dann eben doch auf die eigene Position zu Gottes Versprechen in der Taufe an.
Genau das ist der Sinn der Konfirmation: die