3 Infragestellung des Rechts auf Unterstützung im aktivierenden Sozialstaat
Das Recht auf Unterstützung sollte in einer sozial und sozialstaatlich organisierten Gesellschaft selbstverständlich sein, doch davon kann man gegenwärtig nicht mehr in jedem Fall ausgehen, zumindest wenn man ein breites Unterstützungsverständnis, wie es ausgeführt wurde (Kap. 2), zugrunde legt. Unterstützung gerät immer stärker in den Sog einer Verwertungslogik. Gefragt wird, ob der Aufwand ökonomisch lohnt, etwa für Jugendliche in Schwierigkeiten oder für Erwerbslose. Die Infragestellung des Rechts auf Unterstützung erfolgt aus verschiedenen Richtungen, die hier auf drei zentrale Bereiche bezogen werden.
Kapitelüberblick
Zunächst geht es um die Implikationen