Wenn man einen gesonderten Blick auf den inhaltlichen Aufbau des Traktates wirft, entdeckt man, dass Hervaeus Natalis, um erste und zweite Intention zu bestimmen, zuerst den Stellenwert der kognitiven Mittel und ihre Intentionalität prüfen will. Denn die Frage nach den Denkintentionen geht auf die andere Frage zurück: Was wird zunächst gemeint, wenn etwas erkannt wird. Worauf geht die Erkenntnis, sofern sie das Meinbare sucht (§ 4)? Auf eine bestimmte Seinsweise (§ 5)? Was ist die erste Intention? Ist sie eine intelligible Spezies etwa? Ist die intelligible Spezies überhaupt eine intentionale Entität? Ist sie keine, dann erübrigt sich die Frage nach Ihrer Intentionalitätsart; ist sie aber eine solche Entität, dann wird sie - in welcher Bedeutung auch immer - eine Intention genannt. Und wenn sie dazu noch als erste unter allen intentionalen Entitäten einsetzen würde, wäre sie gar die erste Intention (§ 6). Ist sie aber keine, dann müsste der Erkenntnisakt die erste Intention sein. Liegt er einer Erkenntnis der zweiten Intentionen wie etwa einer Gattung oder einer Artbestimmung nicht zugrunde (§ 7)?60 Sollte dem Erkenntnisakt doch kein Name einer ersten Intention zugesprochen werden, steht dann nur noch die verstandene Sache zum Diskurs (§ 8)? Wie soll sie aber verstanden sein, als Einzelding etwa oder als ein Universale? In ihrer ontischen Singularität oder in der begriffsintensionalen Universalität? Wie kann das Universale mit dem Extramentalen zusammenhängen? Besteht die extramentale Realität nicht ausschließlich aus den Einzeldingen? Kann die erste Intention das Einzelding wiedergeben (§ 9)?
Zu Beginn des Traktats wird nach der Bestimmung der ersten Intention gefragt. Die einleitende Frage lautet, ob die intelligiblen Spezies die erste In