Klinoptilolith und dessen rechtliche Situation in der EU und den USA
In den USA findet man in den Prospekten der Klinoptilolith-Produkte oder auf der Verpackung aufgedruckt die Aussage: »Zeolith ist in den USA von der FDA nicht für die Behandlung von Erkrankungen oder gar Krebs zugelassen. Außerdem wurden keine der oben genannten Erklärungen durch die FDA geprüft.«
In Deutschland ist an den entsprechenden Stellen zu lesen: »Klinoptilolith ist innerhalb der EU im rechtlichen Sinn kein Arzneimittel, kein Nahrungsergänzungsmittel, kein Lebensmittel, kein Medizinprodukt und auch kein Medikament.«
Klinoptilolith kann in der EU unter bestimmten Bedingungen als Medizinprodukt zugelassen werden, ist damit aber immer noch kein Medikament. Die Zulassung als Medizinprodukt ist eine verfahrenstechnische Zulassung, die nichts über die medizinische Qualität des Produktes aussagt.
Mit der Zulassung als »Medizinprodukt« werden nur formale Herstellungs- und Verarbeitungskriterien festgelegt. Diese formalen Kriterien beziehen sich z. B. auf die gleichmäßige Vermahlungsgröße der Partikel. Zur Wirksamkeit gibt es keine Aussagen, sonst wäre es ein »Medikament«.
Wird Klinoptilolith nur als »Futtermittelzusatz« für Tierfutter angeboten, ist diese Zulassung nicht notwendig.
Als Zusatzstoff E567 und E568 bezeichnet und registriert, wurde Klinoptilolith durch die Europäische Kommission als unbedenklich für die Gesundheit von Mensch und Tier eingestuft. Damit wird belegt, dass Klinoptilolith, der als Antioxidans in Verpackungen eingesetzt wird, nicht auf das darin verpackte Lebensmittel übergeht. Zweitens, dass keine Gefahr für Menschen besteht, die das Fleisch eines Tieres konsumieren. Folgerichtig wurde Klinoptilolith 2013 für alle Tierarten freigegeben, nachdem er bis dahin nur für die Mast von Schweinen, Hühnern, Truthähnen, Rindern und Lachsen zugelassen war.
Als Nahrungsergänzungsmittel ist Klinoptilolith aufgrund der Novel Food-Verordnung nicht zugelassen. Er wurde daher im Dezember 2011 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat in Nahrungsergänzungsmitteln erfasst.
Medizinische Verwendung
Klinoptilolith hat sich in den letzten 25 Jahren in der medizinischen Anwendung bei vielen Erkrankungen bewährt. In Deutschland sowie im gesamten westeuropäischen Teil der EU jedoch konnte es sich bisher nicht gegen die von Pharmainteressen orientierte »wissenschaftliche« Schulmedizin durchsetzen. Hier führt es noch ein Schattendasein im alternativen Bereich, anders dagegen in vielen osteuropäischen Ländern.
Von dort kommen auch die meisten medizinischen Berichte und Untersuchungen, meist aus Privatkliniken. Prof. Hecht führt in seinem Buch weitgehend nur russische Quellen auf.
Im Internet findet man inzwischen verschiedene medizinische Anwendungen des Klinoptiloliths in Osteuropa, Asien und Südamerika. Alle diese Anwendungen befinden sich jedoch noch in experimentellen Stadien und werden meis