: Jacob Joussen, Gregor Thüsing
: Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung
: Lambertus Verlag
: 9783784134222
: Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht
: 1
: CHF 21.20
:
: Sozialpädagogik, Soziale Arbeit
: German
: 164
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Was genau ist das 'Evangelische' bzw. das 'Katholische' an kirchlichen Einrichtungen? Diese früher kaum diskutierte Frage erlangt, gerade durch das europäische Diskriminierungsrecht, immer mehr an Bedeutung. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des EuGH in der Rechtssache Egenberger und Chefarzt. Sie werfen die Frage auf, wer unter welchen Anforderungen in kirchlichen Einrichtungen tätig werden darf. Das Buch enthält vor allem Vorträge einer wissenschaftlichen und zugleich praxisbezogenen öffentlichen Fachtagung, die das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht gemeinsam mit der Evangelisch-Theologischen, der Katholisch-Theologischen sowie der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt hat. Erstmals konnten so theologische und juristische Gedanken zusammengebracht werden. Zentral ging es darum, was die Identität kirchlicher Einrichtungen ausmacht, mit welchem Profil sie sich in der Gesellschaft behaupten wollen und wie sie den Herausforderungen der neueren Judikatur begegnen können.

II. DAS KIRCHLICHE SELBSTBESTIMMUNGSRECHT ZWISCHEN GRUNDGESETZ, EMRK UND DEM RECHT DER EUROPÄISCHEN UNION


Prof. Dr. Christian Walter

1. Einleitung


Ende März 2019 hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der RechtssacheEgenberger eingelegt.1 Der Fall betrifft die Frage der konfessionellen Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen. Zusammen mit der sog.Chefarzt-Entscheidung,2 bei der über die Kündigung eines in einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Chefarztes wegen dessen Wiederheirat nach einer Scheidung gestritten wird, liefert der FallEgenberger den Stoff für grundsätzliche Auseinandersetzungen auf zwei sehr unterschiedlichen Ebenen. Zum einen geht es um die Ausgestaltung des kirchlichen Individualarbeitsrechts. Welche besonderen Anforderungen darf ein kirchlicher Arbeitgeber legitimerweise wegen seines religiösen Selbstverständisses an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen? Angesichts der großen Zahl von Beschäftigten im kirchlichen Bereich ist diese Frage von ganz erheblicher praktischer Bedeutung. Sie steht deshalb zu Recht im Mittelpunkt der heutigen Tagung. Daneben gibt es aber die zweite Ebene des anwendbaren Rechts. Das kirchliche Arbeitsrecht steht an einer in vielerlei Hinsicht sensiblen Schnittstelle: Es geht um Umfang und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften und damit um verfassungsrechtliche Garantien des Grundgesetzes. Es geht um Grund- und Menschenrechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und um die korporative Religionsfreiheit der Kirchen und damit neben dem Verfassungsrecht auch um internationale Menschenrechtsgarantien, namentlich der Europäischen Menschenrechtskonvention.