Das durch die militärischen Erfolge geschaffene Großpreußen trat mit seinen Verbündeten nun auch politisch in eine engere Verbindung. Es entstand der Norddeutsche Bund als der erste wirkliche deutsche Nationalstaat. Aber die Drohung Frankreichs verhinderte den Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Württemberg und Hessen, die allesamt in den neuen deutschen Staat eintreten wollten, wenn auch zu von ihnen gestellten Bedingungen.
Der Main wurde jetzt tatsächlich zur politischen Grenze Deutschlands. Nördlich davon bestand der Norddeutsche Bund, dem auch das Königreich Sachsen beigetreten war. Zu einem süddeutschen Staatenbund, der ursprünglich diskutiert worden war, kam es nicht. Entscheidend war der Widerstand Württembergs. Die merkwürdigen staatsrechtlichen Verhältnisse Deutschlands gingen damit auch nach Ende des Deutschen Bundes weiter. Sie manifestierten sich jetzt darin, dass das Großherzogtum Hessen(-Darmstadt), durch dessen Territorium der Main quer hindurchlief, deutschlandpolitisch geteilt war. Die Gebiete Hessens, die nördlich des Mains lagen, gehörten zum Norddeutschen Bund, jene südlich des Mains jedoch nicht. Aber, wie es sich für die historisch seit Jahrhunderten bestehenden Besonderheiten im deutschen Staatsgefüge gehört, gab es selbst nach 1866 keine Regel ohne Ausnahme. Weil Preußen auch in Süddeutschland Territorien besaß (Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen), zählten zum Norddeutschen Bund sogar Teile der Schwäbischen Alb, der oberen Donau (mit dem bekannten Benediktinerkloster Beuron) und des nördlichen Schwarzwaldes. Heute gehören diese Gebiete hauptsächlich zum Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg. Die Ausnahmestellung hat sich aber in Teilen bis in die Gegenwart erhalten. Kirchenrechtlich gehören die Katholiken nicht – wie sonst in der Region üblich – zum Bistum Stuttgart