Eine schreckliche Familie
(Bern)
Christine Brand
Rudolf Wohlgemuth, Richter
Mein Wecker blökt. Er klingt nicht nur wie ein Schaf, er sieht auch aus wie eines. Ein Geschenk meiner Tochter, was will man machen, sie wäre beleidigt, wenn ich ihn nicht benutzen würde. Ich muss gar nicht erst auf die Leuchtziffern blicken, ich weiß auch so, dass es sechs Uhr früh ist, wie jeden Morgen, wenn er blökt. Heute hätte er getrost schweigen können, ich bin schon seit Stunden wach.
Der Fall, den ich heute zu beurteilen habe, raubte mir den Schlaf. Eigenartig, dass mir das noch immer passiert, nach all den Jahren am Gericht. Nach all den Morden und Verbrechen. Nach all den Abgründen, in die ich geblickt habe. Es kommt nicht mehr oft vor, aber dieser Fall … der kostet mich den letzten Nerv, schon bevor die Hauptverhandlung begonnen hat. Dabei geht es nicht einmal um einen Toten.
Es gibt eine Angeklagte, die zugleich als Opfer auftritt. Und ein Opfer, das zugleich angeklagt ist. Es geht um Vergewaltigung und Mordversuch, respektive um zwei Mordversuche, denn als der erste nicht gelang, kam es zu einem zweiten, der ebenfalls missglückte.
Klingt kompliziert, ich weiß. Ist es auch. Zwei Verfahren in einem, und natürlich erzählt jede und jeder eine andere Geschichte. Und ich bin mal wieder derjenige, der entscheiden muss, welche davon die wahre ist. Ich sollte nicht unerwähnt lassen, dass Opfer und Beschuldigte und Beschuldigter und Opfer miteinander verheiratet sind, seit vielen Jahren schon, das macht das Ganze nicht einfacher, im Gegenteil. Was wieder einmal zeigt: Wo die Liebe endet, steht oft jemand wie ich, ein Richter. Die Kinder sind die Zeugen und wahrscheinlich die Lebensretter. Wie gesagt, ein komplexer Fall. Eine schreckliche Familie. Würde ich an einen Gott glauben, würde ich dafür beten, dass ich dieses Verfahren ohne Probleme hinter mich bringe und mir ein gerechtes Urteil gelingt. Aber seien wir ehrlich: Welches Urteil ist schon gerecht?
*
Vor Gericht.
Befragung von Robert Büttikofer durch Richter Wohlgemuth
»Ich befrage Sie zunächst als Geschädigten. Darum weise ich Sie darauf hin, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie falsche Anschuldigungen aussprechen, die Rechtspflege irreführen oder jemanden begünstigen. Haben Sie das verstanden?«
»Ja, das habe ich verstanden.«
»Am 1. März sind Sie zu Hause ausgezogen, ist das richtig?«
»Ja.«
»Was war der Grund dafür?«
»Meine Frau und ich haben uns oft gestritten, ich wollte schon früher ausziehen. Aber ich wartete, bis unsere jüngste Tochter achtzehn wurde. Ich dachte, bis dahin gedulde ich mich, die meiste Zeit hielt ich mich sowieso bloß in meinem Zimmer auf.«
»Sind Sie zu diesem Zeitpunkt wirklich ausgezogen oder schliefen Sie noch immer hin und wieder im alten Zuhause?«
»Ich war bereits ausgezogen, bevor ich die neue Wohnung am 1. März bezog, ich le