Wolfgang Benz
EINLEITUNG:
TERROR ALS HERRSCHAFTSPRINZIP
NATIONALSOZIALISTISCHER OKKUPATION
Präventives Vorgehen gegen potenziellen Widerstand gehörte zum Herrschaftsprinzip des Nationalsozialismus. Die Inhaftierung und Terrorisierung von politischen Gegnern, Andersdenkenden, nicht Anpassungswilligen, Regimekritikern begann unmittelbar nach dem Machterhalt der NSDAP in Deutschland im Frühjahr 1933. Die Geheime Staatspolizei wurde als Organ terroristischer Herrschaftspraxis institutionalisiert, die Konzentrationslager waren Vollstreckungsorte einer keinem Gesetz und keiner Institution der Justiz unterliegenden Verfolgung unter der Bezeichnung „Schutzhaft“.
Heinrich Himmler vereinigte als „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ alle exekutive Gewalt in seiner Hand: die Polizei als Organ des staatlichen Gewaltmonopols und die SS als nur dem Führerwillen unterworfenes Herrschaftsinstrument der NS-Ideologie. Die Verschmelzung von SS und Polizei verwischte die Grenzen zwischen normativ kontrolliertem staatlichen Handeln und im Vollzug nationalsozialistischer Ideologie ausgeübter Willkür. Deutschland war längst kein Rechtsstaat mehr, als Himmler 1937 die Institution der „Höheren SS- und Polizeiführer“ einrichtete. Diese ihm direkt unterstellten, quasi als Statthalter dienenden, ihm treu ergebenen, sorgfältig ausgesuchten SS-Generäle waren im Deutschen Reich als Territorialherren der Exekutive vielfacher Konkurrenz durch andere Instanzen ausgesetzt. In den besetzten Gebieten unter Zivil- oder Militärverwaltung gaben die Höheren SS- und Polizeiführer jedoch als Instanzen institutionalen Terrors den Ton an und agierten ungeachtet anderer ziviler und militärischer Kompetenzen – nicht nur im Generalgouvernement, wo die SS weit mehr Macht ausübte als das zivile Okkupationsregime, wo der Höhere SS- und Polizeiführer Krüger de facto größeren Einfluss besaß und größere Durchsetzungskraft hatte als der Generalgouverneur Hans Frank. Die Höheren SS- und Polizeiführer hatten bei der Realisierung deutscher Ziele – Rassenpolitik und Völkermord an den Juden und Roma, Germanisierung und ökonomische Ausbeutung – wie beim Versuch, Widerstand gegen diese Ziele zu brechen, die entscheidende Position.
Das Prinzip des Terrors wurde mit der Ausdehnung des Herrschaftsgebietes auf alle Territorien unter deutschem Einfluss übertragen.[1] In Österreich wurden unmittelbar nach dem „Anschluss“ im März 1938 Exponenten politischer Parteien, von den Konservativen bis zu den Kommunisten, von denen Widerstand oder Nichteinverständnis mit dem NS-System zu erwarten war, in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Das wiederholte sich mit der Annexion des tschechischen Territoriums, das im Frühjahr 1939 als „Protektorat Böhmen und Mähren“ Kolonie des Deutschen Reiches wurde. Es wiederholte sich abermals nach der Okkupation Polens durch die Annexion seiner Westgebiete und die Kolonialisierung des „Generalgouvernements“.[2]
Das System der Herrschaft bestand aus einer von deutschen Befehlen abhängigen tschechischen Protektoratsregierung unter einem deutschen Reichsprotektor. Das war der ehemalige Außenminister Konstantin von Neurath, flankiert vom Staatssekretär Karl Hermann Frank, der zugleich Höherer SS- und Polizeiführer für das Protektorat war. Das Gespann aus dem Diplomaten von repräsentativer Distinktion und dem brutalen, tschechenhassenden SS-Offizier als Exekutive im Range eines Staatssekretärs agierte mit präventiver Gewalt gegen potenziellen Widerstand. Im März 1939 richtete sich die „Aktion Gitter“ gegen Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Antifaschisten; von den über 6