Kapitel 1:
1789: Die Französische Revolution.
Liberté, Egalité, Fraternité
Die Französische Revolution von 1789 ist ohne jede Frage ein Ereignis von welthistorischer Bedeutung und ein zentraler Epocheneinschnitt in der europäischen Geschichte. Die historischen Auswirkungen dieser Zeitenwende auf Frankreich, Europa und weit darüber hinaus sind vielfach aufgearbeitet worden.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, welche die französische Nationalversammlung am 26. August 1789 verkündete, ist ein Text von zentraler Bedeutung für die demokratische und gesellschaftliche Entwicklung weltweit. Im ersten Artikel wird der Grundsatz der Freiheit und Gleichheit programmatisch an die Spitze des neuen Wertekanons gestellt – in klarer Abkehr vom Standesdenken desAncien Régime:
„Les hommes naissent et demeurent libres et égaux en droits. Les distinctions sociales ne peuvent etre fondées que surl’utilité commune.“
In deutscher Übersetzung:
„Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich
an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen
Nutzen begründet sein.“
Die heute in Kraft befindliche Verfassung der Fünften Republik vom 4. Oktober 1958 bezieht sich in ihrer Präambel im ersten Satz sofort und unmittelbar auf diese Erklärung:
„Le peuple français proclame solennellement son attachement aux Droits de l’Homme et aux principes de la souveraineté nationale tels qu’ils ont étédéfinis par la Déclaration de 1789, […]“
In deutscher Übersetzung:
„Das französische Volk verkündet feierlich seine Verbundenheit mit den Menschenrechten und den Grundsätzen der nationalen Souveränität, wie sie in der Erklärung von 1789 niedergelegt wurden, […]“
Auch in deröffentlichen Debatte nimmt die (Frage der) Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte bis heute eine bedeutende Rolle ein, die immer wieder auch zu Kontroversen führt. So hat ein Teil der französischen Intellektuellen im Verlauf der Flüchtlings- und Migrationskrise von 2014 bis 2016 eine größere Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen durch den französischen Staat gefordert und sich dabei immer und immer wieder auf die Erklärung der Menschenrechte und die Grundsätze des Asylrechts in der französischen Verfassung (Art. 53-1) berufen. Mit Blick auf eine als zu restriktiv wahrgenommene Politik gipfelte der Vorwurf darin, dass Frankreich nur mehr die Republik der „Erklärung“ der Menschenrechte, aber nicht mehr die Republik der Menschenrechte sei.