Vorwort
Von politischer Justiz ist die Rede, wenn Gerichte für politische Zwecke in Anspruch genommen werden, sodass das Feld politischen Handelns ausgeweitet und abgesichert werden kann. Die Funktionsweise der politischen Justiz besteht darin, dass das politische Handeln von Gruppen und Individuen der gerichtlichen Prüfung unterworfen wird.1
Mit diesen wenigen Worten beschrieb Otto Kirchheimer, der berühmte deutsch-jüdische Staatsrechtler und Verfassungstheoretiker, 1937 vor den Nazis in dieUSA geflohen, in seinem bedeutendsten WerkPolitische Justiz (1961) die Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. Genauer: das Wesen eines sich an den Interessen der Machthaber orientierenden Justizapparats. Eine politische Justiz nach dieser Definition findet sich demnach in diktatorischen und autokratischen Staaten. Einer Demokratie muss eine politische Justiz wesensfremd sein. Eine Demokratie ohne Gewaltenteilung ist keine Demokratie. Aber so einfach ist es nicht.
Das Gegenteil einer politischen Justiz ist mitnichten eine unpolitische Justiz. Die schlichte Wahrheit ist: Jede Justiz ist politisch und damit auch die Justiz in einer Demokratie. Der scheinbare Widerspruch löst sich bei einem genaueren Blick auf die Justiz auf. In einer Diktatur zählt alleine der Wille des Machthabers. Sein Wort ist Gesetz. Richter sind nur scheinbar unabhängig.
Das politische Wesen einer demokratischen Justiz manifestiert sich anders. Richter sind unabhängig und alleine dem Gesetz unterworfen. Gesetze werden von frei gewählten Parlamenten beschlossen. Sie entstehen nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum. Gesetze sind in Worte geronnene gesellschaftliche Überzeugungen. Häufig spiegeln sie bloße Momentaufnahmen politischer Erregtheit und aktueller parteipolitischer Mehrheitsverhältnisse. Gesetze sind Politik. Bereits unter diesem Aspekt kann eine Justiz nicht unpolitisch sein.
Gesetze müssen angewendet werden. Gesetze müssen durchgesetzt werden. Zuständig dafür ist die Justiz. Wer und was ist die Justiz? In Deutschland verwenden wir den Begriff der Rechtspflege oft synonym. Zur Rechtspflege gehören die Gerichte. Aber auch Staatsanwaltschaften und die Justizverwaltung sind Teil der Justiz. Rechtsanwälte sind gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung »Organe der Rechtspflege«, allerdings mit dem wichtigen Zusatzunabhängig. In einem weiteren Sinne sind auch Polizeibehörden und Ordnungsämter Teil des Justizapparats. In jedem Teil und auf jeder Ebene des Justizapparats sind Menschen damit betraut, Gesetze anzuwenden.
Gesetze sind allerdings selten eindeutig. Sie bedürfen der Interpretation.Du sollst nicht töten, lautet das fünfte Gebot der Bibel. Das klingt eindeutig. Was aber ist, wenn ich in einer Notwehrsituation mein eigenes Leben oder das meines Kindes nur durch die Tötung des Angreifers retten kann? Was ist mit dem Soldaten inmitten einer Schlacht? Darf er den Befehl verweigern? Nichts ist eindeutig, schon gar nicht Gesetze, geschrieben von Menschen, ausgelegt von Menschen.
Wenn ein Richter ein zwangsläufig abstrakt verfasstes Gesetz auf einen konkreten Fall anwendet, dann legt er es aus. So zu tun, als geschähe dies in einem Akt maximaler Objektivität, ist geradezu lächerlich. Niemand ist objektiv. Mehr noch: Kein Mensch ist zur Objektivität fähig, sosehr er sich auch bemühen mag. Wir alle sind das Produkt von genetischer Disposition, von Erfahrungen, guten wie schlechten, unseres sozioökonomischen Hintergrunds und von vielem mehr. All dies prägt uns und macht uns zu dem, was wir sind. Teil unserer Identität ist auch unser Menschenbild und unser Blick auf Staat und Gesellschaft. Und vieles davon lässt sich als politische Überzeugung einordnen. All dies fließt in die Entscheidungen eines Richters, eines Staatsanwalts oder eines Polizisten ein.
Die Frauenärztin Kristina Hänel wurde wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Sie hatte auf ihrer Homepage nicht nur darüber informiert, da