Preußens Entwurf zum neuen Strafgesetzbuch[21] sieht Bestimmungen zum Schutz der Rasse vor, die den Juden mit Negern und anderen Farbigen gleichstellen. Nicht nur, daß Ehen mit »Farbigen« unmöglich gemacht werden, schon der Verkehr, insbesondere der geschlechtliche Verkehr mit ihnen ist strafbar. Neues willkommenes Futter für Denunzianten. Die Unmenschlichkeit und Gemeinheit dieses Entwurfs – der ja nur auf die Juden abzielt, da es sonst kaum »Farbige« bei uns gibt – enthüllt sich erst recht bei Betrachtung konkreter Möglichkeiten der deutschen Juden oder von Mischlingen, die damit zu Parias werden. Davon abgesehen: der Wahnwitz wäre auch wert, vom antisemitischen Standpunkt aus angesehen zu werden. Eine künstliche und gewaltsame Ghettoisierung der Juden, die schon Schlimmeres überstanden haben, würde eine erneute Nationalisierung bedeuten, die durch die alte Traditionskraft des Judentums gestärkt und befördert werden könnte. Das Judentum könnte daraus Konsequenzen ziehen, wenn es die alte Kraft bewiese. Ich denke an die Rede, die Arnold Zweig im vorigen Jahre hielt und die wir in jener Versammlung Berliner Juden angehört haben: es war ein tiefer Eindruck für uns beide, als Zweig von dem religiösen Rückhalt des Judentums sprach. Und darüber wird sich doch niemand täuschen außer jenen blinden Maulwürfen, die dies Gesetz vom heiligen Ungeist des Rassengottes empfingen, daß hier zwei Gegner miteinander zu tun hab