Aussonderung von Geld Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse
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Tilman Rauhut
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Aussonderung von Geld Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse
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Mohr Siebeck
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9783161559815
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Studien zum Privatrecht
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1
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CHF 83.10
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Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
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German
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222
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DRM
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PC/MAC/eReader/Tablet
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PDF
Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung - als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bonn; Referendariat in Berlin und Sanaa, Jemen; seit 2007 Rechtsanwalt; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; 2017 Promotion.