In den nachfolgenden Kapiteln werden einige Grundlagen der PSNV entfaltet. Manche Passagen sind allgemein gehalten, insofern es dort um grundsätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse geht. Diese dienen dann dem Gesamtverständnis und/oder sie tragen dem Rechnung, dass der Mobile Retter zugleich auch noch anderweitig Einsatzkraft ist. Wo es als sinnvoll und notwendig erscheint, findet eine Konkretisierung auf die Mobilen Retter statt.
In seinem Einsatz trifft der Mobile Retter immer wieder auf Personen, die aufgrund der Notfallsituation akut belastet sind. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. die unmittelbaren Angehörigen, Ersthelfer, Nachbarn, Zeugen, aber auch Einsatzkräfte. Belastungen können sich hier aus unterschiedlichen Situationen ergeben. Exemplarisch seien genannt
Eine Steigerung der Belastung, die oftmals als Kontrollverlust erlebt wird, kann sich für die Angehörigen schnell nach einer erfolglosen Reanimation im häuslichen Kontext ergeben, sofern der Notarzt eine unklare Todesursache bescheinigen muss. Diese zieht nach sich, dass die Polizei hinzugezogen werden muss, die Wohnung quasi zu einem potentiellen Tatort und der Leichnam beschlagnahmt wird. Die Handlungsspielräume der Angehörigen werden dadurch extrem eingeschränkt – selbst die Abschiednahme vom Verstorbenen steht ihnen nicht ohne Weiteres zu. Die Situation in und vor der Wohnung wird mitunter als undurchschaubar und unangenehm beschrieben: Neben Mobilem Retter, NEF- und RTW16-Besatzung kommen nun mit der Polizei, der Kriminalpolizei und den Bestattern noch weitere unbekannte Personen in die Wohnung. Zudem wirkt das Zusammenkommen der unterschiedlichen Fahrzeuge der Personengruppen befremdlich – auch mit Blick auf die befürchtete Wirkung auf die Nachbarschaft: „Was sollen denn die Nachbarn denken, wenn jetzt auch noch die Polizei vor der Tür steht?“ – so eine Angehörige.
In dieser Situation brauchen insbesondere Angehörige ein Unterstützungsangebot. Der Mobile Retter ist i.d.R. nicht adäquat ausgebildet in dem Bereich der PSNV-B und es gehört auch nicht zum Konzept der Mobilen Retter, dass diese Kriseninterventionsmaßnahmen übernehmen sollen. Dennoch hat sich herauskristallisiert, dass viele der ehrenamtlichen Helfer der Tätigkeit eines psychologischen Ersthelfers nachkommen und weitere Hilfe initiieren.17 So kann der Mobile Retter einerseits für die Aktivierung eines sozialen Netzwerks sorgen, indem er zusammen mit den Betroffenen Unterstützer aus deren Umfeld organisiert. Auch hier ist dem Aspekt der Selbst- und Fremdgefährdung Sorge zu tragen, denn wenn z.B. ein weiterer Angehöriger verständigt wird, muss sichergestellt sein, dass sich dieser nicht in einer gefährdenden Situation befindet (z.B. im PKW auf der Autobahn) und dieser selbst auch sicher zum Einsatzort kommen kann. Hier muss also vorausschauend gedacht werden.
Eine weitere Hilfeleistung kann in der Aktivierung der Fachkräfte aus dem Bereich PSNV-B bestehen (