Lebensbereich BERUF
….. meint ganz allgemein die Erwerbstätigkeit für Ihren künftigen Lebensunterhalt im Ausland. Jeder von uns kennt das schon zum Klassiker gewordene Bild von der berühmten Hängematte zwischen zwei Palmen am schneeweißen Südseestrand. Nun – auch sie will erst einmal bezahlt sein..... soll heißen: Die Fiktion (bzw. das Wunschbild) ist als Motivation nur dann sinnvoll, wenn der Kopf in der Realität arbeitet! Aber – und das sollten Sie als erste Anregung zum Thema mitnehmen – dieses zeitlos wunderschöne Bild fordert uns geradezu dazu auf, Erwerbstätigkeit immer auch als eine Kombination aus Lebensunterhalt und Lebensfreude zu verstehen! Schon die Menschen in der Antike verweisen auf diesen, die Lebensqualität direkt bestimmenden Zusammenhang:
„Wenn Du eine Stunde lang glücklich sein willst, schlafe. Wenn Du einen Tag glücklich sein willst, dann geh´ fischen. Wenn Du ein Jahr lang glücklich sein willst, habe ein Vermögen. Wenn Du ein Leben lang glücklich sein willst, liebe deine Arbeit!“(chinesisches Sprichwort)
Ok – Sie wissen ja bereits: der „Trick“ unserer 'Option Ausland´ ist es, ganz konsequent dran zu bleiben am realen Leben. Und genau deshalb hinterfragen wir in bewährter Weise das Thema 'Geldverdienen´ anhand verschiedener Möglichkeiten, die jedem interessierten Leser gleichermaßen als 'Tool´ für seine Entscheidung zur Verfügung stehen. Ganz sicher wird an irgendeiner Stelle „genauso“ oder „sehr nahe dran“ auch Ihr ganz persönliches Konzept hier mit hineinpassen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Weiter oben haben wir den zentralenLebensbereich Beruf als Erwerbstätigkeit für den Lebensunterhalt erklärt; lassen Sie uns im Folgenden anstatt von Berufen und Geschäften der Einfachheit halber von 'Tätigkeiten´ sprechen und begleiten Sie uns beim gedanklichen Sortieren.
Die Fragestellung könnte jetzt also lauten: Wie stelle ich mich für meine berufliche Zukunft im Ausland auf und wie finde ich heraus, welche Einkommensoptionen solide Fundamente haben?
Zur Verfügung stehen folgende GRUNDMUSTER:
- Selbstständigkeit oder Arbeitnehmer,
- standortgebundene oder standortunabhängige Tätigkeit,
- Ihre derzeitige Tätigkeit bzw. ein Teilberei