Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung)
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB).
In diesem Kapitel lesen Sie,
- wie Sie die Gesamtleistung beurteilen,
- wie Sie von der Gesamtleistung zum Ergebnis kommen,
- wie Sie Rentabilität (und Cashflow berechnen.
Welcher Aufbau ist für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben?
5. SCHRITT: Gewinn- und Verlustrechnung
ZIEL: Konto- und Staffelform kennen
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB).
Während die Bilanz das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Tag, dem Bilanzstichtag, darstel