2. Die normative Grundannahme des Liberalismus: Das Recht auf Freiheit
InKapitel 1 haben wir deutlich gemacht, dass der Liberalismus als politische Philosophie eine Theorie zur Grenze staatlicher Legitimität ist. Zudem haben wir angedeutet, wo diese Grenze dem Liberalismus zufolge verläuft, nämlich entlang des Rechts auf Freiheit der Bürger*innen. In diesem Kapitel wollen wir nun das Recht auf Freiheit – die normative Grundannahme des Liberalismus – im Detail beleuchten. Genauer gesagt wollen wir diskutieren, was wir unter Freiheit verstehen sollten, d.h.welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit wir von einer Person oder einer Menge von Personen (wie etwa einer Bürgerschaft) behaupten können, sie sei frei (Kapitel 2.1). Dabei wird sich zeigen, dass Freiheit ein Konzept ist, über dessen Inhalt sich sinnvoll streiten lässt und in der Philosophiegeschichte auch viel gestritten wurde. Im Anschluss daran werden wir erörtern, was es bedeutet, wenn den Bürger*innen vom Liberalismus ein Recht auf Freiheit zugesprochen wird und inwiefern sich die daraus resultierenden unterschiedlichen Formen eines liberalen Staates – jeweils in Abhängigkeit von dem ihnen zugrunde liegenden Verständnis von Freiheit – unterscheiden (Kapitel 2.2).
2.1 Verschiedene Freiheitsbegriffe
Bevor wir mit unserer Diskussion der verschiedenen Konzepte von Freiheit beginnen, müssen wir allerdings auf drei grundsätzliche Einschränkungen hinweisen. Zum einen werden wir uns im Folgenden ausschließlich mitHandlungsfreiheit beschäftigen. Wir möchten also klären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit wir von einer Person A behaupten können, sie sei frei zu einer bestimmten Handlung x. Handlungsfreiheit ist nicht die einzige Spielart von Freiheit, mit der sich Philosoph*innen beschäftigt haben. Ein großer Teil des philosophischen Diskurses um Freiheit dreht sich um Willensfreiheit und damit u