: Klaus Püschel, Bettina Mittelacher
: Tote lügen nicht Faszinierende Fälle aus der Rechtsmedizin
: Ellert& Richter Verlag
: 9783831910304
: 1
: CHF 15.30
:
: Gesellschaft
: German
: 288
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Fantasie von Mördern kennt keine Grenzen. Rechtsmediziner wissen: Es gibt bei Verbrechen nichts, was es nicht gibt. Die Experten in Sachen Tod und Misshandlung blicken in die Abgründe der menschlichen Seele, wenn sie in Leichen lesen wie in einem Buch. Ihre Arbeit ist spannender als jeder Krimi, denn sie beschäftigt sich mit realen Geschehnissen die oft genug anmuten, als entstammten sie einem irrealen Schocker.Nach ihrem erfolgreichen Buch Tote schweigen nicht schildern Püschel und Mitautorin Bettina Mittelacher in Tote lügen nicht weitere spektakuläre Fälle aus der Rechtsmedizin, die den Atem stocken lassen.

Klaus Püschel wurde 1983 in Rechtsmedizin habilitiert und 1985 zum Professor berufen. Er sieht sich als Arzt für die Schattenseiten des Lebens; die Opfer sind seine Patienten. 'Kein Fach ist so lebendig wie die Rechtsmedizin', sagt Püschel, der seit 1991 Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin und deutschlandweit sowie international als Kapazität auf dem Gebiet der Forensik gefragt ist. Püschel ist Ehrenkommissar der Hamburger Polizei und Autor zahlreicher Fachbücher. Die Journalistin Bettina Mittelacher hat sich auf die Schilderung von Kriminalfällen spezialisiert. Die Ur-Ur-Enkelin des Dichters und Juristen Theodor Storm ergründet als Gerichtsreporterin die Psyche von Verbrechern und berichtete über spektakuläre Prozesse wie das Attentat auf Tennisspielerin Monica Seles, das Zugunglück von Eschede, Verbrechen an Kindern und den Säurefassmord. Bettina Mittelacher schreibt Justizkolumnen für das Hamburger Abendblatt.

Der amerikanische Serienmörder Ted Bundy sagte einmal, als er, zum Tod auf dem elektrischen Stuhl verurteilt, in der Todeszelle auf die Vollstreckung der Strafe wartete: Ihr könnt mir alles nehmen, die Freiheit, die Gesellschaft, das Leben – nur an meine Fantasie, an die kommt ihr niemals heran.

Die Fantasie ist unbezähmbar, das trifft nicht nur auf Mörder zu. Das Gleiche gilt ebenso für Selbstmörder. Dabei kann der Entschluss, dem eigenen Leben ein Ende zu bereiten, zu nahezu unfassbaren Szenarien führen. Was geht etwa in dem Todessehnsüchtigen vor, der sich an seinem Arbeitsplatz über einen komplizierten Zugang in eine Schreddermaschine fallen lässt, sodass sein Körper in abertausend kleinste Gewebestücke zerfetzt wird?

Die Arbeit der Rechtsmedizin und ihr Beitrag zur Aufklärung schwerster Kapitalverbrechen beginnt normalerweise mit einer sorgfältigen Spurensuche und Dokumentation am Leichenfundort sowie am Körper des Toten. Sie setzt sich fort bei der äußeren und inneren Leichenschau und der Feststellung der Todesursache. Schließlich erfolgt die Rekonstruktion der Umstände des Todes unter Berücksichtigung des Verletzungsmusters, der vorher bestehenden inneren Erkrankungen und einer etwaigen Substanzbeeinflussung.

Vor allem im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit gibt es geradezu unglaubliche Abläufe. Es gibt das Laufen mit gebrochenen Beinen sowie Menschen, die sich bis zu 120 Mal in die eigene Brust stechen, viele dieser Verletzungen bis tief in die Lunge hinein. Rechtsmediziner sehen Opfer von Verbrechen, denen mehrfach ins Herz gestochen wurde und die danach noch 300 Meter zu Fuß gehen, und solche, denen wiederholt in den Kopf geschossen wurde und die auch anschließend noch zu rationalen Handlungen fähig waren.

Wir Rechtsmediziner stellen bei der Untersuchung von Toten auch Suizid mit mehreren Methoden gleichzeitig fest, durch Erhängen, Erstechen, Erschießen und Absturz ins Wasser, um ganz sicherzugehen, und das alles noch unter Medikamenteneinwirkung.

Und wir untersuchen Opfer, die sich so massiv die Luft abschnüren, dass sie statt des erhofften ultimativen sexuellen Höhepunkts den Tod finden.

Wir erleben im psychischen Wahn durchgefü