3.1.1 Nachhaltige Entwicklung
Die Begriffe »Nachhaltigkeit« oder »nachhaltige Entwicklung« gehören zu den heute einflussreichsten umweltethischen und -politischen Konzepten. Ein aktuelles Beispiel für die politische Bedeutung ist die »2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung« (VN 2015), die am 25. September 2015 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Die Staatengemeinschaft setzt sich dabei 17 ehrgeizige, umfassende Entwicklungsziele und 169 operationalisierbare Unterziele, die man bis 2030 umsetzen will.
Dabei sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange so verbunden werden, dass weltweit und auf Dauer alle Menschen ein erfülltes Leben frei von Armut in allen Formen, frei von Hunger, Krankheit, Furcht, Gewalt führen können und die Menschenrechte für alle verwirklicht sind. Die Agenda ist anthropozentrisch (sie stellt »die Menschen in den Mittelpunkt«) und sieht in der »Beseitigung der Armut in allen ihren Formen [ ...] die größte globale Herausforderung [ ...] und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung« (VN 2015).
Angesichts der ökologischen Gefahren, die vom gegenwärtigen Entwicklungspfad der Menschheit ausgehen, schließt die Agenda auch ökologische Ziele ein und erklärt die Entschlossenheit,
»den Planeten vor Schädigung zu schützen, unter anderem durch nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, die nachhaltige Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen und umgehende Maßnahmen gegen den Klimawandel, damit die Erde die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen decken kann.« (VN 2015)
Die Agenda 2030 spricht von drei Dimensionen von nachhaltiger Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen und zielt an, nachhaltige Entwicklung in einer ausgewogenen und integrierten Art und Weise zu erreichen. Diese Betonung von drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung darf als ein Markenzeichen des offiziellen internationalen Nachhaltigkeitsdiskurses gelten und zielt darauf, unterschiedliche Ziele, Schwerpunkte und Interessen unter einen Hut zu bringen.
Die dreidimensionale Sicht der nachhaltigen Entwicklung findet sich sachlich schon in dem sogenannten Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen, dem auch die klassische Definition von nachhaltiger Entwicklung entstammt:
»Dauerhafte Entwicklung [engl.: sustainable development] ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Zwei Schlüsselbegriffe sind wichtig:
Der Begriff von Bedürfnisse , insbesondere der Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt, die die überwiegende Priorität haben sollten;
und der Gedanke von Beschränkungen, die der Stand der Technologie und sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfni