Chemnitz im 14. und 15. Jahrhundert
Landstadt der Wettiner
Was bedeutete es für Chemnitz, eine Landstadt der Wettiner zu sein? Helmut Bräuer spricht von der Bürgerschaft, »deren partielle Autonomie sich im wettinischen Rahmen bewegen konnte« (Bräuer, 2005, S. 21). Dies umschreibt treffend das Nebeneinander verschiedener Akteure: Wir sehen die Bürger von Chemnitz, die Teile ihrer Geschicke eigenständig regeln, unter und neben den Markgrafen von Meißen aus dem Haus der Wettiner, die immer wieder in die Regierung der Stadt eingreifen. Sie sind die Herren des umgebenden Landes und zugleich die Stadtherren. Sie waren die höchste und letzte rechtssetzende Instanz für alle innerstädtischen Belange und die Beziehungen der Stadt zu ihrem Umland. Das Verhältnis der Stadt zu ihrem Herrn wurde in Huldigungszeremonien und den Anreden in städtischen Schreiben symbolträchtig sichtbar gemacht. Die Stadt adressiert die Markgrafen durchweg als »unser herren« oder »unser gnedigen herren«.
Die Stadt war ein Teil des Herrschaftsraumes der Wettiner und somit von deren politischen Ambitionen betroffen. Wir sehen die Stadt hier als Befehlsempfängerin, die ihr Schicksal nicht eigenständig bestimmen konnte. Dies wird etwa bei den Landesteilungen deutlich, in denen sie ganz selbstverständlich zur Verfügungsmasse gehörte. So fiel Chemnitz bei der Teilung von 1410 an Friedrich IV. und seinen Bruder Wilhelm II., denen die Stadt daraufhin in einer Urkunde vom 6. September die Erbhuldigung gelobte. Immer wieder finden sich auch Hinweise auf die militärische Bedeutung der Stadt für die Landesherren: 14