Faszination Rechtsmedizin
Hohe, ausgetretene Stufen führen hinab in die Familiengruft. Es ist feucht und zugig hier unten, einige Fackeln werfen ein mattes, flackerndes Licht ins Dunkel und an den Wänden zeichnen sich bizarre Schatten ab. Endlich steht die Familie vor den Särgen ihrer Ahnen, die sie jetzt anlässlich der Renovierung ihres jahrhundertealten Schlosses öffnen lassen will. Als der zweite Deckel angehoben wird, begleitet von einem schaurigen Knarzen, erstarren die Nachfahren. Eine Frau stößt einen entsetzten Schrei aus.
In dem Sarg erblickt die Familie eine Totenkopffratze, von einem furchtbaren Todeskampf gezeichnet. Die Arme des Leichnams sind abgespreizt, die Finger eingekrallt, der Körper wie in letzter Agonie gekrümmt. Es ist das pure Grauen. Ein albtraumhaftes Schicksal muss den Ahnen vor langer, langer Zeit ereilt haben: Ein Mann, der sich im absoluten Dunkel seines schmalen Holzsargs mit letzter Kraft gegen den Deckel stemmt und panisch an den Wänden kratzt, immer mühsamer nach Luft ringend. Es ist ein aussichtsloser Kampf.
Lebendig begraben! Was hat es auf sich mit solchen Erzählungen aus uralten Büchern, die den Leser schaudern lassen? Sind es Gruselgeschichten, einer düsteren Fantasie entsprungen? Oder kann uns ein solches Schicksal auch heute noch treffen? So detailliert und umfangreich manche historischen Berichte sind, von Chronisten, Geistlichen, Ärzten und Amtspersonen zu Papier gebracht, so sind es doch Schauermärchen und fantastische Hirngespinste. Heute bleibt von diesen Gruselgeschichten aus dem Blickwinkel der modernen Rechtsmedizin nichts mehr übrig. Es handelt sich um nichts weiter als natürliche sogenannte späte Leichenveränderungen im Rahmen von Fäulnis und Verwesung.
Die Furcht vor dem Scheintod – lebendig begraben zu werden gehörte zu den schauerlichsten Ängsten früherer Jahrhunderte – war mit ein Anstoß dafür, dass sich die Mediziner Ende des 18. Jahrhunderts anschickten, den Prozess des Sterbens näher zu erforschen und herauszufinden, wann ein Mensch wirklich und tatsächlich tot ist. Die Thanatologie, ein klassisches Kernstück der Rechtsmedizin, war geboren. Ein faszinierender Bereich und einer von vielen, der dieses Fach, das sich intensiv mit dem Tod beschäftigt, dem Leben so nahe bringt wie kaum ein anderes.
„Was bin ich?“ hieß von 1961 bis 1989 eine beliebte Fernsehsendung über das Beruferaten. Eingeleitet wurde sie mit der Bitte des Moderators: „Machen Sie eine typische Handbewegung.“ Bei einem Rechtsmediziner wäre das am ehesten eine lang gezogene Schneidebewegung mit einem imaginären Messer: Der Körper eines Toten wird geöffnet, um in seinem Inneren die Ursache des Todes zu ergründen. Verstorbene können uns die Umstände ihres Ablebens nicht sel