: Walter Noser, Daniel Rosch
: Erwachsenenschutz Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb
: Beobachter-Edition
: 9783038751496
: 4
: CHF 30.50
:
: Recht, Beruf, Finanzen
: German
: 208
: kein Kopierschutz/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen. Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt. Abgeschafft wurden die bisherigen Vormundschaftsbehörden, in denen oft Laien amteten. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kurz KESB, setzen sich aus Fachleuten unterschiedlicher Richtungen zusammen. Wofür die Behörden zuständig sind, welche Aufgaben ein Beistand hat und was Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag für später festhalten können - das alles erfahren Sie in diesem Ratgeber, der auch den gesamten neuen Gesetzestext enthält.
Cover1
Kurztitel2
Titel4
Copyright5
Inhalt6
Vorwort10
1 Das Erwachsenenschutzrecht –eine Einführung12
Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz13
Schutz für die Schwachen13
Weg mit alten Zöpfen!14
Startschwierigkeiten des Erwachsenenschutzes14
Rechtliche Grundlage: das Schweizerische Zivilgesetzbuch15
Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis – eine Abwägung.16
Erwachsenenschutzrecht – ein Gesetz von heute17
Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit: zentrale Begriffeim Erwachsenenschutz19
Höchstpersönliche Rechte20
2 Die eigene Vorsorge