: Gerhard Geckle
: Der Verein Wie Sie einen e.V. erfolgreich gründen und führen
: Haufe Verlag
: 9783648128473
: Haufe TaschenGuide
: 2
: CHF 8,30
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 128
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Vereinsgründungen sind in Deutschland an der Tagesordnung. Um die Vorteile dieser Rechtsform vollständig auszunutzen, müssen ehrenamtlich Engagierte einige wichtige Regeln beachten. Das betrifft nicht nur die Gründungsphase, sondern auch die spätere Vereinsführung. Inhalte: - Bei der Gründung alles richtig machen: Satzung, Gründungsversammlung und Eintragung im Vereinsregister - Der nicht einfache Weg in die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen finanziellen Vorteile - Organisation des Tagesgeschäfts: Vorstandsarbeit, Mitgliederversammlung und Beschäftigung von Mitarbeitern - Saubere Finanzierung: Steuerfallen bei Sponsoring und Werbung vermeiden, Spenden korrekt behandeln - Steuervorteile ausnutzen: Welche Besteuerungsfreigrenzen gelten für Vereine? Wie nutzt man den Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag?

Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Herr Geckle ist u. a. Referent des BSB, DOSB und weiteren Verbänden, Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagemen /Sportökonomie an den Universitäten Heidelberg und Münster, an den Hochschulen Heidelberg und Erding sowie an der Kath. Hochschule Freiburg. Er ist Herausgeber von 'der verein' und weiterer Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorsitzender der Kommission für Steuern und Abgaben des DFB.

Wie ein Verein funktioniert


Ein Verein lebt vom gemeinsamen Handeln der beteiligten Akteure. Damit ein Verein wächst und sich positiv entwickelt, sind viele helfende Hände notwendig.

In diesem Kapitel erfahren Sie u. a.,

  • welche Pflichten und Rechte der Vorstand hat,

  • welche Macht die Vereinsmitglieder haben,

  • welche Rolle der Kassenprüfer spielt,

  • was ein Verein beachten muss, wenn er Arbeitgeber ist.

Manager des Vereins: der Vorstand


Der Vorstand hat zwei große Aufgabenfelder: Er ist für die Vertretung des Vereins nach außen und die Geschäftsführung nach innen zuständig. Meist ist damit eine Menge Arbeit verbunden. Viele Menschen scheuen daher die Verantwortung und diversen Pflichten, die mit der Übernahme eines Vorstandsamts verbunden sind. Auch die zu investierende Zeit hält so manchen davon ab, sich zum Vorstand eines Vereins wählen zu lassen: Bereits beim kleinen oder mittelgroßen Verein wird vom Vorstand häufig ein Engagement von 15 bis 20 Stunden pro Woche erwartet – ein Aufwand, den nicht jeder erbringen will oder kann. Nach einer Bertelsmann-Studie wendet ein Sportvereinsvorstand durchschnittlich ca. 432 Stunden pro Jahr nur für Verwaltungstätigkeiten auf – die sonstigen buchhalterischen Pflichten nicht eingerechnet.

Darf die Vorstandsarbeit vergütet werden?


In den meisten Vereinskassen herrscht Ebbe. Die Vereine sind darauf angewiesen, dass ihr Vorstand rein ehrenamtlich arbeitet, also ohne Bezahlung tätig wird. Und auch das Gesetz stellt ausdrücklich und grundsätzlich klar: Vorstandsarbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit (§ 27 Abs. 3 BGB). Will der Verein das Ehrenamt finanziell honorieren, muss zunächst die Satzung geändert werden. Man könnte darin z. B. vorsehen, dass abweichend vom Ehrenamtsprinzip den Vorstandsmitgliedern eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, deren Höhe die Mitgliederversammlung jeweils abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins festsetzt.

Wichtig

Der Vorstand darf für erhaltene Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder zunächst nur den sog. Ehrenamtsfreibetrag nutzen. Über die großzügigere Übungsleiterregelung (siehe dazu näher das Kapitel „Steuerprivilegien für Vereinsmitarbeiter“) darf er für sein Engagement nicht entschädigt werden. Wer dies nicht beachtet, riskiert den Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins!

Der Staat sieht eine besondere Steuerförderung durch den sog. Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 720 Euro pro Jahr vor. Er möchte damit verhindern, dass moderate Entschädigungen oder pauschale Zahlungen für die Vorstandsarbeit steuerliche Konsequenzen haben. Dieser Ehrenamtsfreibetrag ist ein Jahresfreibetrag, der nicht dem Verein, sondern höchstpersönlich jedem Steuerzahler pro Jahr für nebenberufliche ehrenamtliche Einnahmen zusteht.

Hinweis: Mit Wirkung ab 1.1.2020 soll eine angemessene Erhöhung des bislang geltenden Ehrenamtsfreibetrags kommen. Angestrebt werden 840 Euro als neuer Jahresfreibetrag.

Honorierungsmöglichkeiten für das Ehrenamt
  • Ersatz jeglichen nachgewiesenen Aufwands für den Verein, z. B. Auslagenersatz für gekauftes Büromaterial
  • Zahlung von Reisekosten für Auswärtsaktivitäten im Vereinsauftrag unter Beachtung der steuerlichen Reisekostengrundsätze